Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Hofdorf 1"

Der Gemeinderat Hunderdorf hat in der Sitzung vom 11.05.2023 beschlossen, für das Gebiet der Flurnummer 972 (Teilfläche), Gemarkung Hunderdorf, die Einbeziehungssatzung „Hofdorf 1“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Süden und Südosten begrenzt von Ortsstraßen, im Westen von der vorbeiführenden Staatsstraße 2139.

 

Das laufende Bauleitplanverfahren können Sie im Folgenden einsehen:

 

Inkrafttreten (19.11.2024 - Download ab diesem Datum verfügbar)

Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung "Hofdorf 1" (Endfassung)

 

erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (03.05.2024-17.05.2024)

Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung "Hofdorf 1"

Datenschutzerklärung

 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (22.05.2023-26.06.2023)

Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung "Hofdorf 1"

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