In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für Gebiete, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Es erfolgte die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 sowie die Genehmigung eines Bauantrages und eines Antrages auf Errichtung einer neuen Schulbushaltestelle.
Eingangs der Sitzung befasste sich das Gremium mit Bauangelegenheiten und stellte im Rahmen dessen das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Untermühlbach 9 b her.
Anschließend wurde festgestellt, dass für die Bereiche der Hauptstraße und der Kirchgasse städtebauliche Maßnahmen vorzunehmen sind, um den Ortsmittelpunkt weiter zu entwickeln. Als städtebauliche Instrumente werden die Einleitung einer „einfachen Dorferneuerung" sowie Maßnahmen im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen" gesehen. Der Gemeinderat sprach sich ausdrücklich dafür aus, die genannten Bereiche in die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde mit einzubeziehen, da dies für bedarfsnotwendig angesehen wird.
Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für Bereiche der Hauptstraße und der Kirchgasse aufgezeigt. Gemäß § 25 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Im Geltungsbereich der Satzung, insbesondere auf den Flurnummern 1731, 1732/1, 1738 und 1742, sieht das Gremium die Möglichkeit und die Notwendigkeit der Schaffung eines Ortszentrums mit der Sicherung und Erhaltung der Einrichtungen der örtlichen Grundversorgung und darüber hinaus der Entwicklung von behindertemgerechten, bezahlbarem Wohnraum als Angebot für die Allgemeinheit unter Berücksichtigung sozialer Komponenten sowie Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und für Senioren. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Begründung des besonderen Vorkaufsrechts samt Lageplan unverändert.
Anschließend gab Dritter Bürgermeister und Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses Robert Zimmerer den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 bekannt. Der Rechenschaftsbericht mit Übersicht zu den Haushaltsüberschreitungen, die Prüfungsfeststellungen und deren Erledigung wurden erläutert und vom Gremium genehmigt. Im nächsten Schritt stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung 2017 in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf rund 3.248.121 Euro und in den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt auf rund 3.824.390 Euro fest und erteilte die Entlastung. Haushaltsüberschreitungen mit mehr als 3.000 Euro wurden, soweit eine Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgte, nachträglich genehmigt.
Anschließend hatte der Gemeinderat einen Datenschutzbeauftragten sowie dessen Stellvertreter für die Gemeinde Neukirchen zu bestellen. Das Gremium beschloss, Reinhold Krieg als Datenschutzbeauftragten und Matthias Feldmeier als dessen Stellvertreter zu bestellen. Beide üben das gleiche Amt auch für die Verwaltungsgemeinschaft aus.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Errichtung einer neuen Bushaltestelle bei Kreuzhaus vor. Um beim Schulweg die bestehende Bushaltestelle an der Straße nach Untermühlbach zu erreichen, müssen die Schulkinder vom Diessenberg die Staatstraße und auch eine Kreuzung überqueren. Diese Wegstrecke ist als gefährlich einzustufen, weshalb das Gremium die Ausweisung einer Schulbushaltestelle an der Straße nach Diessenberg ab dem Schuljahr 2018/19 aus versicherungsrechtlichen Gründen beschloss.
Bürgermeister Seidenader informierte über die Förderung der Beschriftungstafel am Gedenkstein anlässlich des Abschlusses der Flurbereinigung Obermühlbach seitens des Amtes für ländliche Entwicklung. Die Abschlussfeier findet am 22.September im Rahmen des Herbstfestes der Dorfgemeinschaft am Feuerwehrgerätehaus in Obermühlbach statt, Das Fest beginnt um 18.00 Uhr mit der Vorabendmesse bei der Dorfkapelle, umrahmt vom Festspielchor Neukirchen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende über die eingegangenen Zuwendungsbescheide der Regierung von Niederbayern für Neupflanzungen und Pflegeschnitte von Obstbäumen sowie für Naturschutzmaßnahmen in den Jahren 2018 und 2019. Die vom Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen federführend ausgeführten Neupflanzungen und Pflegeschnitte werden bei Gesamtkosten von rund 18.605 Euro mit einem Zuwendungssatz von 85 Prozent, also mit rund 15.814 Euro gefördert, während die Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des Naturparks Bayerischer Wald/Netzwerk Streuobst bei Gesamtkosten von rund 25.646 Euro mit Zuwendungen in Höhe von rund 21.800 Euro gefördert werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich das Gremium mit Personalangelegenheiten.