Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
Verwaltungsgemeinschaft > Verwaltung / Rathaus > Aufgaben
Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
zurück