04.11.2010

Prüfung der elektrischen Anlagen

Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen durch die EBB GmbH im Auftrag der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ihren ordnungsmäßigen Zustand geprüft werden. Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Prüfung, die in der Gemeinde Hunderdorf heuer fällig ist, wird in Kürze durchgeführt werden. Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung nicht erhoben. Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen. Wer die Prüfung ablehnt oder seiner Instandsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rechnen.