30.01.2014 Aus dem Gemeinderat

 

Die Erweiterung der Urnenwand im Friedhof, LED-Straßenlampen für die Baugebietserweiterung Wegern, die Verordnung zur Straßenreinhaltung und Winterdienst sowie der Teilflächennutzungsplan „Windkraft bestimmten die Tagesordnung der kürzlich stattgefunden Ratssitzung unter der Leitung von Bürgermeister Hans Hornberger.

 

Eingangs informierte Bürgermeister Hans Hornberger die Ratsmitglieder über die notwendige Erweiterung der Urnenwand im gemeindlichen Friedhof. Von den 28 Plätzen in den im Jahre 2009 errichteten vier Urnenstelen sind derzeit nur noch neun Urnennischen frei. Allein 2013 wurden sechs Urnenplätze belegt. Da noch nicht alle angeforderten Kostenangebote vorlagen, wurde die Auftragsentscheidung zur nächsten Gemeinderatssitzung vertagt. Sodann wurde vom Rathauschef der Vorschlag der Bayernwerk AG für die Straßenbeleuchtung mit energieeffizienten LED-Lampen (35 Watt) für das zu erschließende BG Wegern - Erweiterung III der Bayernwerk AG vorgelegt bei Kosten von rund 11.000 Euro. Der Gemeinderat sprach sich abschließend dafür aus, zwei Brennstellen im Baugebiet, eine Leuchte am Gehweg und zwei Lampen entlang des Försterweges vorzusehen.

Der Ratsvorsitzende nahm Bezug auf einen in der Bürgerversammlung vorgebrachten Bürgerantrag, den Fußweg zwischen den Grundstücken Hochfeldstraße 29 und 31 mit einer weiteren Straßenlampe besser auszuleuchten. Dazu wurde der Beleuchtungsvorschlag samt Angebot der Bayernwerk AG aufgezeigt. Um eine durchgehende Ausleuchtung des Fußweges und auch der Verlängerung des Fußweges in Richtung Bahnhofsiedlung zu erreichen, sollte überdies der vorhandene Nussbaum entfernt werden. Der Gemeinderat stellte die Beschlussfassung zurück und verwies die Angelegenheit zur Ortseinsicht an den Bau- und Wegeausschuss. Vom Geschäftsleiter Hans Pollmann wurde näher informiert über ein Schreiben des Landratsamtes zur Rechtsprechung und Gesetzesänderung, die gegebenenfalls eine Aktualisierung der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter notwendig macht. Nach Erörterung beschlossen die Ratsmitglieder, die bestehende Verordnung neu zu erlassen auf der Grundlage der aktuellen Muster-Verordnung des Bayerischen Gemeindetags. Hinsichtlich des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigung legte  der Gemeinderat die starkbefahrene Staatsstraße St 2139 in die Gruppe A (Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege) fest, die Staatsstraße St 2147, die Kreisstraßen SR 49 und SR 71 sind unter Gruppe B (Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder) und alle Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen unter Gruppe C (Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte) einzustufen. Die Verordnung regelt so die Verpflichtung der jeweiligen Anlieger für die Straßenreinigung und auch für das ordnungsgemäße Räumen und Streuen der Gehwege und Gehbahnen im Winter. Aus dem Gemeinderat wurde bekrittelt, dass leider einige Anlieger ihren Verpflichtungen nicht so nachkommen.

 

Danach zeigte das Gemeindeoberhaupt die überarbeiteten Planungsentwürfe der sachlichen Teilflächennutzungspläne „Windkraft" des Planteams Trummer-Bartsch auf. Demnach sind auf dem Gemeindegebiet Hunderdorf keine Konzentrationszonen als Versorgungsflächen für Windkraftanlagen mit mehr als 30 m Gesamthöhe dargestellt. Der Gemeinderat befasste sich fortfahrend mit den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und beschloss die Einarbeitung in den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft". Abschließend wurde der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes „Windkraft" Straubing-Bogen Ost und dessen öffentliche Auslegung gebilligt.

Nachfolgend wurde von einem Antrag auf Errichtung eines Buswartehäuschens an der Haltestelle in Ellaberg-Süd an der Abzweigung SR 3 in die GVS Hoch-Rammersberg zur Kenntnis genommen. Es sind sieben Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an der Bushaltestelle einsteigen. Wie eine Vorprüfung ergab, würde bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen der Landkreis die Errichtung und den baulichen Unterhalt übernehmen, wobei gemeindlicherseits bestimmte Vorleistungen zu erbringen sind. Der Gemeinderat war sich einig, die Aufstellung des Buswartehäuschens beim Landkreis im Interesse der Schulkinder als Witterungsschutz sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beantragen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Tekturplan zur favorisierten Variante 1 zum Einbau einer weiteren Kinderkrippe im EG, sowie Änderung Küchenbereich und Anbau von Multifunktions- u. Personalraum, sowie Einbau einer Kindergartengruppe im Dachgeschoss einschl. Anbau von Zwerchgiebel in Hauptstr. 24 + 26; und stellte dazu das gemeindliche Einvernehmen fest. Auch zu der alternativen Planungsvariante 2 mit Einbau einer weiteren Kinderkrippe im DG des bestehenden Krippengebäudes wurde die Zustimmung erteilt.

 

Der Bürgermeister informierte über die Stellenausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft für eine(n) Mitarbeiter(in) im Bereich Kassenwesen in Vollzeit als Mutterschaftsvertretung befristet bis 09/2015. Näheres dazu ist auf den Homepages der Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht. Sitzungsleiter Hans Hornberger unterstrich sodann die laufenden gemeindlichen Bemühungen für den Breitbandausbau für ein schnelles Internet. Als nächster Verfahrensschritt werde nun das Markterkundungsverfahren auf der Ebene der drei Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft durchgeführt. Verwaltungsangestellter Josef Drexler hatte dazu auch den Stand und den Abschlussbericht des beauftragten Ingenieurbüros HPE für das Förderverfahren zum Breitbandausbau erläutert.