Bei der Jahresschlusssitzung hatte das Ratsgremium eine schwierige Entscheidung zu treffen: Aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten sowie der Berechnungsvorgaben musste die Abwassergebühr auf 2,32 Euro je Kubikmeter und damit deutlich angehoben werden. Mit den Trockenbau-arbeiten wurde ein weiterer Bauauftrag für die Erweiterung der Kinderkrippe vergeben.
Eingangs gab Bürgermeister Hans Hornberger das Ergebnis der beschränkt ausge-schriebenen Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Kinderkrippe bekannt.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag gemäß Vergabevorschlag des Architektur-büros Robert Troiber an den wirtschaftlichsten Anbieter, der Firma Kramhöller GmbH, Plattling, bei einer Angebotssumme in Höhe von rund 30.000 Euro zu ertei-len. Breiten Raum nahm dann der Tagesordnungspunkt „2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung“ ein, wobei laut Verwaltungsberechnungen die anstehende und angekündigte Gebührenerhöhung mit einer nahezuhen Verdoppelung deutlich höher ausfiel als erwartet. Kämmerer Josef Michl zeigte dazu die entsprechend den Rechtsvorschriften erstellte Globalkalkulation als Grundlage für die festzusetzende neue Abwassergebühr auf Die vorgeschriebene Weitergabe einer außerordentlichen Rückzahlung der Abwasserabgabe für Großeinleiter wirkte sich bislang gebührenmindernd aus. Als Hauptgründe für die große Gebührensteigerung nannte er die seit fünf Jahren nicht erhöhten, verhältnismäßig günstigen Gebühren, den Verzicht auf die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für die zurückliegende Kläranlagenmodernisierung, den gesetzlichen Vorgaben oder den allgemeinen Preissteigerungen bei den Energiekosten geschuldete steigende Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten.Verbunden mit einem allgemein niedrigen Wasserverbrauch erfordere dies für den neuen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 eine Gebührenanpassung. Der Vergleich zu anderen Gemeinden zeigt, dass man auch nach der Gebührenanpassung auf dem Niveau vergleichbarer Gemeinden mit aktuell kalkulierten Gebühren liegt. Weiterhin zeigte der Verwaltungsangestellte anhand der Berechnung auf, dass der Kostenanteil des Niederschlagswassers gegenüber den Schmutzwasseraufwand einen Anteil von 9,69 Prozent erbrachte. Somit sei die zwölfprozentige Erheblichkeitsgrenze unterschritten, so dass die Einführung einer getrennten Niederschlags- und Schmutzwassergebühr nicht erforderlich sei. Das Ratsgremium entschied nach eingehender Beratung und Beantwortung aufgeworfener Fragen durch die Verwaltung mit 14 zu 3 Stimmen den Erlass der 2. Änderungssatzung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2015. Demnach beträgt die Einleitungsgebühr künftig 2,32 Euro pro Kubikmeter Abwasser (bisher 1,22 Euro). Darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden, beläuft sich die Gebühr auf 2,09 Euro (1,14 Euro). Die Grundgebühr bleibt unverändert.
Fortfahrend nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Baugesuch für den Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in der Florianstraße 22 und stellte dazu das gemeindliche Einvernehmen fest. Zum Baugesuch für den Anbau einer Garage in der Fichtenstraße 4 wurde eine Entscheidung über die erforderliche Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze zurückgestellt. Es sollte eine Vorabklärung mit der Bauaufsichtsbehörde erfolgen, ob das geplante Bauvorhaben baurechtlich genehmigungsfähig ist, da die Nachbarunterschriften nicht vollständig sind.
Der Ratsvorsitzende berichtete über den Entwurf des Bebauungsplanes „Hochfeld West“, der nach Einarbeitung der Änderungen gemäß Abwägungsbeschluss nun-mehr 25 Bauparzellen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern enthält. Zum Verfah-rensstand im Breitbandförderverfahren berichtete der Bürgermeister, dass mit dem Eintritt ins das Auswahlverfahren noch etwas abgewartet werde, da ein Telekommu-nikationsunternehmen einen weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt habe. Ferner wurde der Gemeinderat vom Verwaltungsleiter Hans Pollmann unterrichtet über die zum 1. Februar 2015 angestrebte elektronische Aktenführung der Bereiche Hundesteuer, Grund- und Gewerbesteuer bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf. Dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss ist Gelegenheit zu geben, das Verfahren vor ihrer Anwendung zu prüfen. Der Gemeinderat beschloss, dass auf eine besondere Prüfung des automatisierten, elektronischen Verfahrens verzichtet wird, weil das Verfahren bereits bei anderen Behörden erprobt ist.
Abschließung verwies das Gemeindeoberhaupt auf die erfolgte Anpassung der Wassergebühren durch den Zweckverband Bogenbachtalgruppe von bisher 1,45 Euro/Kubikmeter netto auf 1,95 Euro und eine Anhebung der Grundgebühren ab 1. Januar für das Jahr 2015. Zugleich habe der Wasserzweckverband eine Zweckvereinbarung mit dem Gesamtgeschäftsstellenzweckverband der Aitrach-, Buchberg-, Irlbach- und Spitzberggruppe abgeschlossen, wonach die Geschäftsstelle in Hunderdorf ab Mitte Januar aufgegeben und nach Straubing in den Gesamtverband verlegt wird. Dadurch werde eine qualitative und wirtschaftliche Verwaltung gewährleistet und auch im Bereich der Dienstkräfte kooperiert, damit der Bereitschaftsdienst sichergestellt werden könne. Aus dem Gemeinderat wurde eine jeweils fortgeschriebene Baukostenübersicht für den Erweiterungsbau der Kinderkrippe vor den jeweiligen Vergabeentscheidungen gefordert. Zudem wurde angeregt, eine Möglichkeit für Vereinsplakatierungen im Ortszentrum zu schaffen. Dazu wurde der Bereich des neuen Mai- und Christbaumstandortes bei der Grundschule in`s Auge gefasst.
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