13.10.2010

Vollzug des Tierseuchengesetzes und der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

Öffentliche Bekanntmachung des Ausbruches der Einhufer-Blutarmut im Landkreis Straubing-Bogen gem. § 7 Einhufer-Blutarmut-VO und Art. 41 Abs. 4 BayVwfG

Öffentliche Bekanntmachung:

In einem Pferdebestand im Landkreis Straubing-Bogen ist nun der erste Fall des Ausbruchs der ansteckenden Blutarmut der Einhufer amtlich festgestellt worden.

Es handelt sich um ein Pferd aus einem Bestand in Kammersdorf (Gemeinde Stallwang) welches im Rahmen von Rückermittlungen der bestehenden Seuchengeschehnisse als infiziert erkannt wurde. Die nach der Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 04.10.2010 (BGBl. I S. 1236) erforderlichen Schutzmaßnahmen wurden gegenüber dem Tierhalter angeordnet.

Bei der ansteckenden Blutarmut der Einhufer handelt es sich um eine ausschließlich auf Equiden, das heißt Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras übertragbare, durch ein Virus verursachte Krankheit. Man nennt die Krankheit auch Enquine infektiöse Anämie (EIA). Sie tritt akut oder chronisch unter anderem mit Fieberschüben auf und kann nach unterschiedlich langem Verlauf tödlich enden.

 

Infizierte Pferde zeigen aber nicht immer Krankheitssymptome. Sie bleiben jedoch lebenslang Virusträger und können somit andere Pferde anstecken. Daher müssen infizierte Einhufer eingeschläfert werden.

 

Die Übertragung erfolgt in erster Linie mechanisch durch große, blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher. Eine Infektion über eine große räumliche Distanz kommt i.d.R. nicht vor. Da das Virus auch über Körpersekrete wie Speichel, Milch und Sperma ausgeschieden wird, können sich Pferde in seltenen Fällen auch bei sehr engem Kontakt untereinander anstecken.

Andere Tierarten bzw. der Mensch sind nicht empfänglich und damit auch nicht gefährdet.

 

Die ansteckende Blutarmut der Einhufer kommt in Deutschland normalerweise nicht vor. Ausbrüche in Deutschland stehen in der Regel im Zusammenhang mit dem Verbringen von Pferden aus Rumänien oder Ungarn.

 

Die Veterinärabteilung des Landratsamtes Straubing-Bogen appelliert an alle Pferdehalter, die insbesondere in letzter Zeit erworbene und aus Rumänien oder Ungarn stammende Pferde besitzen, sich umgehend mit ihr in Verbindung zu setzen (Telefon: 09421/973-168).

 

Nähere Informationen zu der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer und den Maßnahmen sind auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts zu finden.

 

Straubing, 11.10.2010

Landratsamt Straubing-Bogen

(gez.)

F u c h s

Regierungsrätin