11.08.2016: Aus dem Gemeinderat
Eingangs informierte Bürgermeister Hans Hornberger zum bereits im Jahre 2012 gefassten und öffentlich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Fotovoltaikanlage Grabmühl“, dass der Grundstückseigentümer/Betreiber nunmehr die geplante Freiflächenanlage nicht mehr errichten werde. Der Gemeinderat beschloss deshalb, das Bauleitplanungsverfahren einzustellen.
Der Sitzungsleiter und der Verwaltungsleiter Pollmann zeigten den bisherigen Ver-fahrensstand zum Erlass einer Einbeziehungssatzung „Rammersberg“ auf Teilflä-chen der FlNr. 791, 788 und 923 Gemarkung Gaishausen auf. Der Beschluss vom Dezember 2012 zum Satzungserlass konnte bislang nicht in Kraft gesetzt werden, da die geforderten Dienstbarkeits- und Reallasteintragungen zur Sicherung der Kompensationsflächen wegen eines Grundstückseigentümers nicht vollständig vorliegen. Nunmehr wurde dem Gemeinderat ein erneuter Antrag des Antragstellers Fischer vorgelegt mit abgeändertem Geltungsbereich zur Schaffung von zwei Wohnbauvorhaben. Das Ratsgremium entschied den Satzungsbeschluss von 2012 aufzuheben. Antragsgemäß wurde die Fortführung des Verfahrens zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Rammersberg“ nach dem geänderten Satzungsentwurf der Architektengemeinschaft Hornberger, Illner & Weny, Straubing, und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Fortfahrend nahmen die Ratsmitglieder das Zuschussgesuch des Musikvereins Hunderdorf für die Erstausbildung der Musikschüler für das Ausbildungsjahr 2015 zur Kenntnis. In Anerkennung der wertvollen Musikausbildung wurde dem Verein im Rahmen der Jugendförderung ein Zuschuss in Höhe von 1.102 Euro bewilligt. Zum Baugesuch auf Errichtung eines Carports in Ehren 41 wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt und wegen des Standorts außerhalb der Baugrenzen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt.
Vor der Sitzung fand ein Ortstermin des Gemeinderates beim Pausenhof der Grund-schule statt. Andreas Hermann, Elternbeiratsmitglied der Grund- und Mittelschule, teilte mit, der Elternbeirat und die Lehrerschaft hätten sich beschlussmäßig bislang beim sogenannten „blauen Platz“ gegen eine Asphaltierung und für eine Pflasterung ausgesprochen. Bürgermeister Hornberger verwies auf die vorgenommene Entfernung des bisherigen blauen Kunststoffbelages, wonach sich die darunter liegende vorhandene Asphalttragschicht in einem einwandfreien Zustand befinde. Es solle daher die Beschlusslage vom Juni 2016 überprüft werden, die eine Pflasterung des Bereiches vorgesehen habe. Denn dazu, so der Gemeindechef, müsste die Asphalttragschicht und deren Unterbau ausgebaut und entfernt und ein neuer Unterbau eingebracht werden. Es würde sich daher bei Kosteneinsparungen anbieten auf die bestehende Asphalttragschicht eine Asphaltfeinschicht von 3,5 bis 4 Zentimetern Stärke aufzubringen. Mit 13 gegen drei Stimmen sprachen sich die Damen und Herren des Gemeinderates in Beschlussänderung dafür aus, im Platzbereich anstelle des Pflasterbelages eine Asphaltfeinschicht aufbringen zu lassen..
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Apoig“ durch Deckblatt Nr. 12 in der Fassung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Ermöglichung eines Wohnbauvorha-bens an der Windberger Straße.
Bekannt gegeben wurde die Anordnung einer Verkehrsbeschränkung durch das Landratsamt Straubing-Bogen auf der Staatsstraße St2139. Zwischen Hunderdorf und Steinburg in Fahrtrichtung Steinburg wird zwischen Höhe Nolteweg und Höhe Industriestraße auf zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h (bisher 80 km/h) be-schränkt, ebenso im Bereich zwischen Haselquanten und Au vorm Wald/Schafberg. Die bauliche Erweiterung der Gemeindebibliothek Hunderdorf-Neukirchen-Windberg wurde abgeschlossen und beim Allwetterplatz mit Parkplatz und Geräteraumanbau an die Schulturnhalle sei ein guter Baufortschritt gegeben. Bis voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2016/2017 werde die Anlage zur Nutzung zur Verfügung stehen. Weiterhin sei ein Teilbereich des Pkw-Parkplatzes am ehem. REWE-Gelände zur vorübergehenden Nutzung durch Beschäftigte einer Firma in der Thananger Straße freigegeben worden.