Bürgermeister Hans Hornberger freute sich, eine stattliche Anzahl Steinburger Bürger bei der Informationsveranstaltung zur einfachen Dorferneuerung begrüßen zu können. Den aktuellen Stand der Planungen, die in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Dorferneuerung entwickelt wurden, stellte Landschaftsarchitektin Roswitha Schanzer vom Planungsbüro MKS vor. Insgesamt soll mehr Aufenthaltsqualität für Anwohner und Dorfgemeinschaft erreicht werden. Schlüsselmaßnahmen sind die Neugestaltung der Dorfstraße (ehemalige Ortsdurchfahrt Staatstraße), die Sanierung des Kriegerdenkmals sowie das Umfeld am Feuerwehrhaus, gleichzeitig ein wichtiger Dorftreffpunkt. Hier sollen großzügigere nutzbare Vorflächen, ein überdachter Infobereich mit Anschlagtafeln und Sitzbänken sowie eine barrierefreie Bushaltestelle entstehen. Der Ortseingang am Kreisel könnte durch Zonierung der großen Asphaltflächen mit Pflasterbelag gestalterisch aufgewertet werden. Beim Ortseingang Wegern ist eine kleine Grünfläche mit Sitzgelegenheiten und Möglichkeiten für Spiel und Bewegung als „Pauseplatz“ angedacht.
Besichtigungsfahrt im Juni
Auf Anregung des Amtes für Ländliche Entwicklung könnte der Straßenabschnitt im Ortskern Steinburg, vom Gasthaus bis zur Perlbachbrücke, künftig als Mischverkehrsfläche, d.h. ohne Trennung in Fahrbahn und Gehweg, ausgebildet und dadurch deutlich verkehrsberuhigt werden. Die neben einer schmalen Asphaltstraße gewonnenen Randstreifen könnten je nach Situation als vergrößerter Vorgarten, Parkfläche oder Grünstreifen gestaltet und genutzt werden. Um verlässliche Angaben zum Verkehrsaufkommen zu erhalten, lässt die Gemeinde derzeit eine Verkehrszählung durchführen. Südlich der Perlbachbrücke ist wegen angrenzender Gewerbebetriebe mit mehr Schwerlastverkehr zu rechnen. Hier soll der gesonderte Gehweg beibehalten werden, jedoch durch Pflasterbelag von der verschmälerten Fahrbahn optisch abgesetzt. Damit sich die Bürger ein genaueres Bild machen können, wird die Gemeinde am Freitag, den 15. Juni eine Besichtigungsfahrt zu neu gestalteten Dorfstraßen anbieten. Näheres wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Dorfgerechte Privatmaßnahmen werden gefördert
Ganz wesentlich für das Gelingen einer Dorferneuerung ist neben den Maßnahmen der Kommune im öffentlichen Raum das Engagement der privaten Anlieger. Ab sofort können im festgelegten Fördergebiet (Ortskern Steinburg und Wegern entlang der ehemaligen Ortsdurchfahrt) Anträge auf Privatförderung gestellt werden. Franz Eder vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern (ALE) erläuterte die Fördermöglichkeiten und zeigte anschaulich mit Vorher-Nachher-Fotos Beispiele gelungener, dorfgerechter Sanierungsmaßnahmen. Was kann gefördert werden: Im Wesentlichen sind dies dorfgerechte Baumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden mit 20% der Netto-Kosten (bei besonders bedeutenden und gelungenen Maßnahmen max. 30%), höchstens 30.000 € je Anwesen. Bei denkmalgeschützten oder besonders ortsbildprägenden Gebäuden kann der Fördersatz 30 bis 50% (max. 60%), höchstens 60.000 € je Anwesen betragen. Auch Energiesparmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung) sind förderfähig, jedoch nur in Verbindung mit gestalterischen Verbesserungen an Dach oder Fassade. Die Gestaltung von öffentlich wirksamen Vorbereichs- und Hofräumen kann mit 20% (bis max. 30%) und höchstens 10.000 € je Anwesen gefördert werden. Reine Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Dorfgerecht und regionaltypisch sind z.B. rote Ziegeldächer, regelmäßige Fensteranordnung und Fensterteilung (2-flügelig), schlichte, transparente Zäune aus Hanichln, Holzlatten oder senkrechten Metallstäben. Neu ist eine Fördermöglichkeit für Kleinstunternehmen zur Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Anträge auf Förderung können beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gestellt werden. Einzureichen sind dazu ein Lageplan, Skizzen bzw. Baupläne, Bestandsfotos und Kostenangebot(e). Es besteht auch die Möglichkeit einer kostenlosen Bauberatung. Wichtig ist, so der Referent, dass mit den Baumaßnahmen erst nach Zustimmung durch das ALE begonnen werden darf. Infoblätter zur Privatförderung und Antragsformulare liegen bei der Gemeinde Hunderdorf aus oder können auf der Homepage des Amtes für Ländliche Entwicklung abgerufen werden.