19.07.2018: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der Gemeinderatssitzung wurden dem Gemeinderat von Bürgermeister Hans Hornberger die Ausschreibungsergebnisse für die im Zuge der Generalsanierung des Hallenbades mit Lehrschwimmbecken und Umkleideräume notwendigen Beauftragungen für die Erneuerung der Innen- und einer Außentür bekannt gegeben. Vom Gemeindegremium wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Kramhöller aus Plattling mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von rund 43.200 € erteilt, ebenso wie der Auftrag für die Trennwände und die Einrichtungsausstattungen in den Umkleideräumen bei einer Kostensumme von rund 28.600 Euro an die Firma Sana Trennwandbau GmbH in Luhe-Wildenau. Mit diesen beiden Auftragsvergaben wurden die letzten Gewerke für diese umfangreiche Baumaßnahme erteilt. Die Bauarbeiten befinden sich im zeitlichen Rahmen des Bauzeitenplans, so dass voraussichtlich für den Beginn des Jahres 2019 wieder mit der Nutzung des Hallenbades zu rechnen ist. Gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Humelberg V“ der Stadt Bogen, zu der die Gemeinde Hunderdorf als Träger öffentlicher Belange gehört wurde, wurden keine Einwendungen vorgetragen. Belange der Gemeinde Hunderdorf werden hierdurch nicht berührt. Das Bauvorhaben des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe auf Errichtung eines Brunnenhauses im Quellenweg 50, bereits im Rahmen der laufenden Verwaltung an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet, wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben. Dem Bauantrag auf Neubau von Garagen mit Gerätelager in Hofdorf 3 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Hinweis auf besondere Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Belange in Bezug auf die Kirche Hofdorf. Für den Neubau von zwei Lagerhallen in der Industriestraße im Gewerbegebiet GE/GI Breitfeld Erweiterung wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt und die Befreiungen von den Festsetzungen des Baubauungsplans hinsichtlich jeweils geringer Überschreitungen der zulässigen Traufhöhe und der Grundflächenzahl erteilt, ebenso in Bezug auf die Festsetzungen zur Mindestbegrünung im Verhältnis zu den Grundflächen der neu zu schaffenden Gebäude. Hierzu wird die Vorlage der entsprechenden Flächennachweise und die notwendigen dinglichen Sicherungen der ökologischen Ausgleichsflächen gefordert. Im Rahmen einer Änderung des Baugesetzbuches wurde eine 25-jährigen Höchstverjährungspflicht eingeführt. Für gemeindliche nicht, nicht oder nicht vollständig technisch hergestellte Erschließungsanlage, die vor dem 31.3.1996 begonnen wurden, würde zum 1.4.2021 diese Verjährung eintreten. Seitens der Verwaltung waren sämtliche von der Erschließungsbeitragssatzung umfassten Erschließungsanlagen dahingehend geprüft und im Rahmen einer Prioritätsliste dem Gemeinderat vorgelegt worden. Laut dieser Liste, in der auch gleich die Erschließungsanlagen bis 2017 mitgeprüft worden waren, ergibt sich nur eine nicht abgerechnete Erschließungsanlage. Für die Hochfeldstraße, gebaut 1961, konnte bislang kein Erschließungsbeitrag erhoben werden, weil die Straße insbesondere im Hinblick auf den Grunderwerb nicht endgültig hergestellt wurde. Der Gemeinderat hat einstimmig die vorliegende Prioritätenliste genehmigt und sich dafür ausgesprochen für die Erschließungsanlage Hochfeldstraße (1961) für eine entschädigungslose Grundabtretung von Straßengrundflächen im Privateigentum durch die Grundstückseigentümer, diesen einen Erschließungsbeitragsverzicht in Aussicht zu stellen. Die Eigentümer sollen darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde auf Grund der geänderten Rechtlage zur Erhebung des Erschließungsbeitrags gehalten ist, um dem Eintritt der 25-jährigen Höchstverjährungspflicht entgegen zu wirken. Die Gemeinde möchte jedoch auch die Grundabwicklung für diese Erschließungsanlage geregelt haben. Auch ist mit der Aufhebung des Straßenausbaubeitrages ab 01.01.2018 nach geltender Rechtlage mit keinen Straßenausbaubeiträgen zu rechnen. Der Bürgermeister Hornberger informierte über die straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises auf der Staatsstraße St2139 zwischen Kreisverkehr Bärndorf und Ortsanfang Hunderdorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen auf 70 km/h zu beschränken. Erfreut aufgenommen wurde die in Aussicht gestellte Förderung des Projektes der Sanierung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms für Schulen in Höhe von 166.100 Euro. Bekannt gegeben wurde auch die laufende Stellenausschreibung des Schulverbandes Hunderdorf zur Einstellung einer Reinigungskraft m/w bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Gemeinderat insbesondere mit Grundstücksangelegenheiten.