Eingangs der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit Angelegenheiten der örtlichen Feuerwehren. Zunächst stellte Erster Kommandant der Feuerwehr Hunderdorf, Michael Krieg, mittels Beamerdarstellung den Jahresbericht 2018 vor und erläuterte die größten Positionen der notwendigen Ergänzungsbeschaffungen. Insgesamt besteht ein Bedarf für die vier Ortsfeuerwehren in einer Gesamthöhe von brutto rund 16.000 Euro, der vom Gremium unverändert genehmigt wurde. Sodann erläuterte Krieg die Notwendigkeit der Instandsetzung oder Neuanschaffung der acht vorhandenen Atemschutzgeräte der Feuerwehr Hunderdorf. Die bereits zwölf Jahre alten Geräte seien stark verschlissen und nicht mehr Stand der Technik. Die Instandhaltung würde knapp 8.100 Euro, eine Neuanschaffung erheblich mehr kosten. Der Gemeinderat beschloss, acht neue Atemschutzgeräte für die Feuerwehr Hunderdorf zu beschaffen und Angebote einzuholen.
Anschließend wurde das Ergebnis der erneuten Überprüfung der Verkehrssituation der Staatsstraße 2139 bei Hofdorf seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen bekannt gegeben. Während das Rechtsfahrgebot an der Ortsstraße Hofdorf sowie ein Überholverbot auf der Staatsstraße zurückgenommen wurden, bleiben die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Anlegung eines Fußweges und Versetzung des Wartehäuschens bestehen und wären von der Gemeinde umzusetzen, soweit Notwendigkeit gesehen wird. Das Gremium beschloss, den vom Landratsamt vorgeschlagenen Gehweg linksseitig im Einmündungsbereich der Ortsdurchfahrt Hofdorf in die Staatsstraße auszuführen. Für eine Versetzung des Buswartehäuschens wurde hingegen seitens des Gemeinderates keine Notwendigkeit gesehen.
Sodann befasste sich der Gemeinderat mit den Versicherungsbedingungen beim Maibaumaufstellen. Wird der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt, stehen alle Helfer, die vorab bei der Gemeinde angemeldet werden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Gemeinde muss außerdem einen Verantwortlichen benennen, der gegenüber den Helfern weisungsbefugt ist. Dem Gremium wurden weitere Regelungen, wie beispielsweise Hinweise zum sicheren Aufstellen des Baumes oder zur Auswahl der Helfer, zur Kenntnis gegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, als Verantwortliche die jeweiligen Vorstände oder eine andere zu benennende Person der Vereine, die das Maibaumaufstellen durchführen, zu bestimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Aufforderung zur Benennung der Verantwortung tragenden Personen an die jeweiligen Vorstände der Vereine zu übersenden und die jeweils Verantwortlichen in weiterem Zuge zu bitten, alle Helfer frühzeitig an die Gemeinde zu melden.
Außerdem ging den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung der Satzungsentwurf zur Hallenbad-Benutzungssatzung des Schulverbandes Hunderdorf zu. Im Hinblick auf die Wiedereröffnung des Hallenbades voraussichtlich zum neuen Schuljahr wurde eine Aktualisierung der alten Benutzungssatzung aus dem Jahr 1974 notwendig. Die Satzung wurde zwischenzeitlich vom Schulverband beschlossen und lag dem Gemeinderat als Eigentümer nun zur Zustimmung vor. Das Gremium beschloss, zu befürworten, dass die Anlage auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und stimmte der Satzung unverändert zu.
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen sowie notwendige Befreiungen zum Bauantrag auf Anbau und Sanierung des Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in der Lärchenstraße 10 sowie zum Bauantrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteil und Hofladen in Gaishausen 10.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Hans Hornberger über die geplante Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsanzeigegeräte zum Preis von rund 3.000 Euro. Außerdem teilte er mit, dass die Regierung von Niederbayern die schulaufsichtliche Genehmigung für die geplante Sanierung der Turnhalle an der Grund- und Mittelschule erteilt hat.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich das Gremium mit Vorkaufsrechtsanfragen sowie mit Vertragsangelegenheiten.