Eingangs der Sitzung, an der einige interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, gab Erster Bürgermeister Hans Hornberger den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens St. Nikolaus auf Einrichtung einer Tempe-30-Zone vor dem Kindergarten und eines Parkverbotes im Kurvenbereich Hauptstraße in Richtung Thananger Straße bzw. Lintacher Straße und die Schaffung eines Fußgängerüberweges oder einer Zone 30 im Schulbereich bekannt. Der Gemeinderat stellte fest, dass die beantragte Tempo-30-Zone 30 für diesen Bereich nicht zulässig ist. Auf der Grundlage einer von der Polizei durchgeführten Verkehrsdatenmessung mit dem Messwert der V85 von 54 km/h wurden durchaus die Notwendigkeit und die rechtlichen Voraussetzungen entsprechend den Vorgaben des bayerischen Verkehrssicherungsprogramm 2020 für eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gesehen, um eine situationsangepasste Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus herbeizuführen. Das Gremium sprach eine entsprechende Anordnung von der Einmündung Thananger Straße in die Hauptstraße bis nach der Querung Donau-Regen-Radweg in beide Fahrtrichtungen aus. Denn der Kindergarten und die Kinderkrippe haben einen gemeinsamen direkten Zugang zur Straße und im Nahbereich der Einrichtungen findet starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen, wie dem Bring- und Abholverkehr mit vielfachen Ein- und Aussteigen und häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, statt, so die Argumentation. Die Notwendigkeit eines Parkverbotes wurde nicht gesehen, hinsichtlich des Schulbereiches wurde auf die Zuständigkeit der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt verwiesen, weil dieser an einer Kreisstraße, der SR 71, liegt.
Den Antrag der Beteiligten, die den Vorteil aus dem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg von Hofdorf nach Grabmühl 2 ziehen, auf Kostenbeteiligung der Gemeinde zur Erneuerung der dortigen Brücke oder auf Übernahme der Wegebaulast nach einem evtl. Ausbau, musste der Gemeinderat aus rechtlichen Gründen bzw. wirtschaftlichen Erwägungen ablehnen. Unterbreitet wurde den Betroffenen jedoch ein aufgezeigter Vorschlag, dessen Weiterverfolgung durch die Gemeinde jedoch von der Annahme, einschließlich der Kostenbeteiligungszusage, aller Beteiligten abhängig gemacht werden muss.
Einstimmig stattgegeben hat das Gemeindegremium dem Antrag der Schützenkameradschaft Hunderdorf auf Bezuschussung der Modernisierung des Schießstandes mit Einbau wettkampftauglicher elektronischer Messrahmen im Schützenheim in Höhe von maximal 6.000 Euro. Die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse fasste der Gemeinderat, sowohl für den Bebauungsplan Steinburg West zur Schaffung eines Allgemeines Wohngebietes mit 14 Bauparzellen, als auch für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Breitfeld Ost-Erweiterung für die Errichtung einer Waschanlage. Der Gemeinderat befürwortete grundsätzlich die Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens für eine Bauanfrage auf Errichtung eines Sechsfamilienhauses im Nolteweg in Aussicht zu stellen, wenn die geforderten Voraussetzungen vorliegen. Vorgestellt wurde dem Gemeinderat die Ausführungsplanung für die geplanten Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung und daraufhin die Ausschreibung beschlossen. Gebilligt wurde das modifizierte Brandschutzkonzept für die Grundschule, das nun eine kombinierte Lösung mit Beipasstüren in den Klassenzimmern und die Schaffung von geschotteten Ausgangstürbereichen, sowie einer neu zu errichtenden Außentreppe, bei einer Kostenschätzung von rund 83.000 Euro, vorsieht. Dieses Brandschutzkonzept ist zusammen mit dem für die Mittelschule mit der Regierung von Niederbayern abzustimmen. Der Bürgermeister informierte noch über die in der diesjährigen Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen und den Eingang einer Spende, von einem Spender der nicht genannt werden möchte, in Höhe von 20.000 Euro, wovon 10.000 Euro der Freiwilligen Feuerwehr Hunderdorf, 5.000 Euro dem Kindergarten St. Nikolaus und 5.000 Euro der Grund- und Mittelschule zu Gute kommen sollen. Dem öffentlichen Teil schloss sich ein nicht öffentlicher mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten an.