Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Hunderdorfer Gemeinderates standen sowohl die Einführung des Ratsinformationssystems, die weitere Vorgehensweise bei der Ausweisung des Baugebietes Wegern sowie die Entscheidung über die Mittelverwendungen aus verschiedenen Spenden und Verkäufen. Außerdem wurden drei Baugesuche genehmigt.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Einführung eines Ratsinformationssystems, das die Arbeit der Mitglieder des Gemeinderates und der Verwaltung erleichtern soll. Es handelt sich hierbei um eine Informationsplattform für die Kommunikation der Verwaltung mit den Ratsmitgliedern und der Ratsmitglieder untereinander. So können beispielsweise Sitzungseinladungen samt Anlagen elektronisch versandt werden und nach der Sitzung können Niederschriften der öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden – um nur einige Nutzungsmöglichkeiten zu nennen. Das Gremium beschloss, ab der nächsten Sitzung die Zustellung der Sitzungsunterlagen und der öffentlichen Niederschrift über das Ratsinformationssystem einzuführen.
Anschließend stellte Bürgermeister Max Höcherl die geänderte Erschließungsvorplanung für das Baugebiet Wegern, die vom Ingenieurbüro Kiendl & Mossbauer erstellt wurde, vor. Insbesondere wurde nunmehr auch den Belangen der Rückhaltung des Oberflächen- und Niederschlagswassers durch eine geplante Regenrückhaltung Rechnung getragen. Neben dem Einbau von Regenwasserzisternen auf jedem Baugrundtück soll ein zusätzliches 136 Kubikmeter fassendes unterirdisches Becken entstehen, um sowohl die Anlieger zu schützen als auch eine Überlastung des Kanalsystems zu vermeiden. Der Gemeinderat billigte die aufgezeigte Erschließungsplanung. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen wurden das Deckblatt Nummer 22 zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und das Deckblatt Nummer 13 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Wegern nochmals zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat billigte die von der wp gesellschaft von architekten mbh, Regen, ausgearbeiteten Planentwürfe und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Weiter ging es mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 19 zur Schaffung des Sondergebietes „Freiflächen-Photovoltaikanlagel Stetten“. Hierzu fasste das Gremium den Feststellungsbeschluss zu dem vom Architekturbüro mks, Ascha, gefertigten Deckblatt.
Dem Gemeinderat lagen Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses zur Mittelverwendung aus den Unterstützungsgeldern „Unser soziales Bayern“ in Höhe von 1.342 Euro, aus dem Verkaufserlös der Mund-Nasen-Masken in Höhe von 615 Euro und aus der Kulturspende der Otto-F.-Scharr-Stiftung in Höhe von 1.500 Euro vor. Das Gremium beschloss, gemäß den Beschlussempfehlungen zu handeln, sodass aus den Unterstützungsgeldern 500 Euro an den Seniorenclub gespendet und der restliche Betrag in Höhe von 842 Euro als Aufstockung für die Jugendförderung eingesetzt werden soll, der Verkaufserlös der Mund-Nasen-Masen soll für die Gemeindebibliothek zur Verfügung gestellt werden und die Mittel aus der Kulturspende im Rahmen der Heimatpflege sollen für den Eintritt für das Donikkl-Konzert für Kindergarten- und Schulkinder verwendet werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt zu den Bauanträgen auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage im Quellenweg 24, auf Errichtung eines Carports für zwei PKW an das bestehende Wohnhaus mit Haustürvordach in Lintach 22 a und auf Sanierung und Änderung des Brandschutzkonzeptes der Turnhalle der Grund- und Mittelschule im Quellenweg 3.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Höcherl über den Förderbescheid des Freistaates Bayern für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit in Aussicht gestellten Fördermitteln in Höhe von 89.000 Euro. Außerdem erklärte er, dass aufgrund der Corona-Auflagen auch der Jahresabschluss der Gemeinde entfallen wird.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.