Wie Bürgermeister Rudi Seidenader eingangs der Sitzung nach dem gemeinsamen Ortstermin berichtete, wurde beim Betriebsgebäude der Kläranlage durch einen Sturm das Flachdach teilweise abgedeckt und der Sturmschaden von der Versiche-rung mit pauschal 4.400 Euro anerkannt. Der Gemeinderat beschloss, das Flach-dach durch ein neues Pultdach mit Dachziegeleindeckung zu ersetzen, auf dem dann später eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung installiert werden kann. Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, entsprechende aktuelle Angebote einzuholen und dann dem wirtschaftlichsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.
Zu einer Bauanfrage für die Errichtung von zwei Dachgauben auf der Nord-Ost-Seite bzw. der Süd-West-Seite der bestehenden Garage in der Perlbachstraße 2 wurde festgestellt, dass das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann . Zum Baugesuch für das Anlegen eines PKW-Parkplatzes beim Gut Haggn für die Gastronomie und Nutzungsänderung des Bienenhauses auf FlNr. 1802/3, Gemarkung Neukirchen (Teilfläche) begrüßte der Gemeinderat grundsätzlich das vorgesehene Nutzungskonzept. Danach wird für die bisherigen Parkplätze im Innenhof und im Zufahrtsbereich eine alternative Parkmöglichkeit geschaffen. Im weiteren Genehmigungsverfahren sind jedoch verschiedene gemeindliche Maßgaben zu beachten, war sich der Gemeinderat einig. Es wurde dazu festgestellt, dass der Bauantrag richtig zu stellen ist bezüglich der vorhandenen öffentlichen Gemeindestraße und die Namensführung „Standesamt" für das bestehende Bienenhaus nach dessen Umbau nicht möglich ist. Zudem entspricht der PKW-Parkplatz nicht der gemeindlichen Bauleitplanung, da die vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft" und im Landschaftsplan als Fläche mit der Zielsetzung „Feldgehölze und Obstbäume zu erhalten und zu sichern" dargestellt ist. In Bezug auf die Einbindung in die Landschaft und die Eingrünung werde ein aussagekräftiger Freiflächengestaltungsplan für notwendig erachtet. Die Erschließung über die geplante Zufahrt östlich entlang des bestehenden Ökonomiegebäudes und durch den Schlossgarten ist Voraussetzung für eine gesicherte verkehrsmäßige Erschließung, da hierfür die Gemeindestraße „Am Schlossweiher" nicht in Frage komme. Zudem dürfe das Bauvorhaben nicht den geplanten vier Wohngebäuden im Rahmen des „WA Schlossgarten" entgegenstehen. Keine gemeindliche Zustimmung fand der Vorbescheid auf Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf FlNr. 1802/3, Gemarkung Neukirchen (Teilfläche), da öffentliche Belange als beeinträchtigt angesehen werden, das Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans entspricht und aufgrund der bestehenden Engstellen die vorgesehene Zufahrt über die Gemeindestraße als nicht ausreichend angesehen wird. Bauordnungsrechtlich werde in unmittelbarer Nähe zum Gut Haggn auch keine verdichtete Bebauung erwünscht, waren sich Bürgermeister und Gemeinderat einig.
Der Ratsvorsitzende informierte über den erteilten Reparaturauftrag für die Heizungsanlage der Grundschule bei Kosten von rund 600 Euro und über die Übergabe des Förderbescheides zum Ausbau des Breitbandnetzes durch Staatsminister Dr. Markus Söder, wobei nach dem 2. Förderverfahren ein Zuwendungssatz von 70 Prozent zu dem Beteiligungsbetrag der Gemeinde von 104.472 Euro bewilligt wurde. Seidenader berichtete weiterhin über den gestellten Antrag auf Genehmigung eines offenen Ganztagsbetreuungsangebotes bis 16.00 Uhr an der Grundschule Neukirchen ab dem Schuljahr 2016/2017 im Hinblick auf eine Erhöhung des Zuwendungssatzes für die hierzu vorgesehenen Räume bei der geplanten Generalsanierung. Für diese sei die Baugenehmigung durch das Landratsamt Straubing-Bogen bereits erteilt und die schulaufsichtliche Prüfung des Antrages durch die Regierung von Niederbayern sei positiv abgeschlossen.
Das Gemeindeoberhaupt gab zudem bekannt, dass ab dem Schuljahr 2015/16 Florian Trauner, Böbrach, die erkrankte Schulleiterin Anne Mahlmeister vertritt und die Schulleitung bis auf weiteres übernimmt. Die Vollsperrung der Anschlussstelle Bogen der BAB A3 ist auch weiterhin laut Antwortschreiben der Autobahndirektion bis 31.10.2015 zur Baudurchführung und aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig.
Aufgrund einer Anfrage aus dem Gemeinderat zu den Auswirkungen der Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Neukirchen stellte der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Verwaltung fest, dass Aussagen über die künftigen Gebühren bzw. Beitrage erst nach einer noch durchzuführenden Globalkalkulationgetroffen werden können. Die notwendigen Berechnungsgrundlagen und die geprüfte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung werden jedoch erst im Jahre 2016 vorliegen. Der Gemeinderat wird die Bürger zeitnah über die zu erwartenden Kosten informieren. Im Bereich der Kläranlage Obermühlbach sind keine bautechnischen Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsleistung vorgesehen . Die Kläranlage Neukirchen werde zukünftig so ausgelegt, dass auch der Schmutzwasseranfall aus dem an die Kläranlage Obermühlbach angeschlossenem Entwässerungsgebiet aufgenommen werden könne.