Gemeinderatssitzung vom 24.10.2016

Aus dem Gemeinderat

„Die Jahresrechnung 2015 wird mit Solleinnahmen von 5.886.843 Euro und Sollausgaben von 5.752.287 Euro festgestellt und Entlastung erteilt". Dies beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus. Weitere Beschlussfassungen waren Beschlussfassungen zum Breitbandausbau im Rahmen des Bundesbreitbandförderprogramms.

 

Eingangs gab der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Winfried Sepaintner, den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 bekannt. Die Prüfung zeigte, dass die Finanzverwaltung sorgfältig und gewisssenhaft arbeitet, die Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt und das Vieraugenprinzip bei allen Vorgängen gewahrt bleibt. Der Vorsitzende lobte die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung Die größeren Haushaltsüberschreitungen, soweit sie nicht bereits durch entsprechende Beschlüsse abgedeckt sind, die Prüfungsfeststellungen und deren Erledigung wurden von Kämmerer Mario Ehrnböck erläutert. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht bestanden, stellte der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung mit bereinigten Solleinnahmen von 5.886.842,59 Euro und bereinigten Sollausgaben von 5.752.286,51 Euro fest und erteilte die Entlastung.

 

Der Bürgermeister informierte über das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau der sog. „weißen Flecken". Damit sollen alle Bürger mit dem schnellen Internet versorgt werden, die nicht in den Ausbaugebieten des aktuellen Bayerischen Breitbandförderprogramms liegen. Die Glasfaserleitungen sollen dabei bis zu den Grundstücksgrenzen der betroffenen Haushalte verlegt werden. Er erläutert den Entwurf zur Neufassung der interkommunalen Vereinbarung mit dem Landkreis Straubing-Bogen und den Gemeinden Konzell; Rattenberg, Haibach und Sankt Englmar, das Projektgebiet, das Muster der Angebotsaufforderung sowie eine Übersicht zur Berechnung der Eigenanteile. Bei der Ausschreibung durch den Landkreis Straubing-Bogen soll die Wirtschaftlichkeitslücke für den Gemeindebereich auf einen Eigenanteil von 438.000 Euro gedeckelt werden, was einer Wirtschaftlichkeitslücke von etwa 1.460.000 Euro entspricht.

 

Im Anschluss wurde der Gemeinderat über die Änderungen zur Umsatzbesteuerung der Gemeinden informiert, die bisher im Wesentlichen nur im Rahmen der sogenannten Betriebe gewerblicher Art, in der Gemeinde Neukirchen für die gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der Wasserversorgung, der Umsatzsteuer unterworfen waren. In Zukunft wird die Steuerbarkeit die Regel sein. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2017. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts haben jedoch die Möglichkeit, die derzeitige Rechtslage bis Ende des Jahres 2020 beizubehalten, indem sie eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus diese sogenannte Optionserklärung für die Gemeinden gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

 

Der Gemeinderat erteilte anschließend sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhausanbaus in der Hauptstraße 25 und erteilt die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Fortfahrend informierte Bürgermeister Rudi Seidenader über den Stand der Bautätigkeiten in der Kläranlage, über die Einführung und Freigabe des Allgemeinen Schulverwaltungsprogramms (ASV) an der Grundschule, über den Baubeginn zum Wasserleitungsbau im Ortssteil Buchaberg und über das positive Ergebnis der Apfelsammelaktion im Rahmen des Projektes „Netzwerk Streuobst" mit 27 Tonnen bei drei Sammeltagen.

 

Aufgrund der Stellenausschreibung zur Neueinstellung einer Verwaltungsangestellten im Rathaus / Touristinfo sind bereits mehrere Bewerbungen eingegangen, so der Rathauschef. Die Bewerbungsfrist endet am 2. November 2016.

 

Als notwendige Ergänzungsbeschaffung für den Winterdienst wurde die Anschaffung eines Streugerätes von der Firma Carl Beutlhauser GmbH & Co.KG zu einem Bruttopreis von etwa 17.500 Euro beschlossen.