In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit Auftragsvergaben für die Straßenbaumaßnahme am Bühelberg. Außerdem wurde die bestehende Erschließungsbeitragssatzung an das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages angepasst.
Eingangs der Sitzung informierte Bürgermeister Seidenader über die notwendige Straßenbaumaßnahme am Bühelberg, bei der die Schottertragschicht verstärkt und eine zehn Zentimeter dicke Tragdeckschicht eingebaut werden soll. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Straßenbaumaßnahme an die Firma Max Streicher GmbH & Co. KG a. A., Deggendorf, zu einem Bruttogesamtpreis von rund 29.211 Euro zu erteilen.
Bereits im Januar 2018 beschloss das Gremium, hinsichtlich der Einführung einer 25-jährigen Höchstverjährungsfrist zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung eine Prioritätenliste zu erstellen, in der alle gemeindlichen Erschließungsanlagen geprüft werden sollen, bei denen der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung vor dem 31. März 1996 erfolgte. Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Liste seitens der Verwaltung für alle Anlagen erstellt wurde und hierbei festgestellt werden konnte, dass die Erschließung vorgenommen wurde und die geforderten Merkmale der erstmaligen Erschließung nach § 8 der Erschließungsbeitragssatzung erfüllt sind.
Anschließend passte der Gemeinderat die bestehende Erschließungsbeitragssatzung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages an. Die Satzung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Sodann entschied der Gemeinderat über die Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, den Erschließungsaufwand insgesamt zu ermitteln. Da die im Baugebiet „WA Bühel Ost" geplanten Erschließungsanlagen Hauptstraße und Ringstraße miteinander in einem Funktionszusammenhang stehen, beschloss das Gremium einstimmig, die beiden Straßen als eine Erschließungseinheit abzurechnen.
Der Gemeinderat beschloss anschließend die Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens für den Bauantrag auf Errichtung einer Fertiggarage in Haggn 1.
Anschließend erteilte das Gremium den Auftrag zur Erstellung von zwei Wasserhausanschlüssen für die Bayerwaldstraße 15 a und 15 b an die Firma STRABAG AG, Straubing, zu einem Bruttogesamtpreis von rund 4.175 Euro.
Bürgermeister Seidenader informierte sodann über den Stand der Renovierungsarbeiten im Rathaus. Während das Balkongeländer von der Firma Jakob bereits montiert wurde, wurde zwischenzeitlich der Auftrag für die Fliesenarbeiten im Obergeschoss an die Firma Weindl, Kollnburg, erteilt. Die Balkonbretter werden von der Firma Haimerl, Höllgrub, gefertigt und anschließend vom Bauhof montiert. Im Rahmen des Herbstfestes der Dorfgemeinschaft Obermühlbach am 22. September wurde ein würdiger Abschluss des 1988 begonnenen Flurbereinigungsverfahrens gefeiert. Außerdem zeigte der Vorsitzende den Stand des Ausbaus der Ortsdurchfahrt auf und erklärte dadurch entstandene Lösungsansätze, u. a. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich des vorhandenen Fußgängerüberweges. Wie das Gemeindeoberhaupt weiter informierte, ist im Hinblick auf den flächendeckenden Breitbandausbau für die Randorte am 12.09.2018 ein Schreiben an alle betroffenen Hauseigentümer mit Informationen zur Anschlussnahme ergangen. Der Auftrag zur Errichtung der Glasfaserleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude ist vom Grundstückseigentümer gegenüber der Telekom Deutschland eigenständig zu erteilen. Der Grundstücksanschluss ist mit einem Kostenbeitrag in Höhe von rd. 800 Euro verbunden. Nähere Informationen befinden sich auf der Homepage der Gemeinde.
Im nichtöffentlichen Teil befasste sich das Gremium mit Miet-, Vorkaufsrechts- und Grundstücksangelegenheiten.