Zu Beginn der Sitzung stellte Ingenieur Karl Kaiser von KS Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Deggendorf die Machbarkeitsstudie zum Heizwerk Neukirchen vor. Hierzu erläuterte er sechs verschiedene Varianten zum Standort und zur Art des Heizwerks. Außerdem erläuterte er, dass eine Förderung in Höhe von 30 % der Gesamtkosten nach dem bayersichen Förderprogramm „BioKlima“ möglich wäre. Die Neuerrichtung des Heizwerks soll bis spätestens September 2022 fertig gestellt werden. Der Gemeinderat nahm daraus zwei Varianten in die engere Auswahl, nämlich eine Hackschnitzelheizung am Bauhof oder eine Pelletheizung im Keller, zu denen nun genauere Kostenschätzungen und Wärmepreisermittlungen anzufordern sind.
Weiter ging es mit der Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „WA Waldweg“ sowie mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Buchaberg II“. Es wurden die im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeganenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und der Abwägungsbeschluss gemäß Empfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH gefasst. Sodann wurde die Änderung des Bebauungsplans durch Deckblatt Nummer 3 sowie die Außenbereichssatzung beschlossen.
Dem Gremium lag ein Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Unterwachsenberg“ als Grundlage zur Errichtung von zwei Wohngebäuden vor. Es wurde einstimmig beschlossen, die beantragte Satzung aufzustellen und die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Hinsichtlich der Markterkundung zu einem passenden Standort für einen Mobilfunkmasten wurde festgestellt, dass der bestehende Mast am Standort Oberkogl für die Telekomunikationsanbieter leider nicht interessant ist, jedoch der Standort Seethal für den Netzbetreiber Deutsche Telekom infrage kommen würde. Hierzu müsste die Masthöhe 45 Meter betragen, was bei einem Gesamtpreis von 180.000 Euro einen Eigenanteil von rund 36.000 Euro für die Gemeinde bedeuten würde. Aufgrund dieser hohen Kosten sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Verfahren und die Realisierung nicht weiter zu verfolgen. Allerdings soll nochmals geprüft werden, ob die Maßnahme am bestehenden Mast in Oberkogl bei durchaus geringerem Aufwand nicht doch realisierbar wäre.
Zur Sicherung des Obstbestandes soll die Mechanisierung der Ernte vorangebracht werden. Die Gemeinde Neukirchen ist bereit, ein Obstauflesegerät mit Anhänger zu beschaffen und diese zum Selbstkostenpreis an die Obstanbauer zu verleihen. Die Kosten für das Auflesegerät, das auch einen Baumschüttler beinhaltet, belaufen sich laut vorliegenden Angeboten auf rund 11.100 Euro, der Anhänger kostet rund 2.100 Euro. Das Gremium sprach sich dafür aus, die Maschine bei der Obsternte 2021 vorerst mittels einer Vorführung ausprobieren zu wollen. Sollte dann weiterhin Interesse am Kauf der Maschine bestehen, wird eine Förderanfrage für das Regionalbudget der ILE nord23 für das Jahr 2022 gestellt.
Sodann beschloss der Gemeinderat, die Ausschreibung der Strombelieferung für alle Abnahmestellen für die Jahre 2023 bis 2025 auf den Bayerischen Gemeindetag zu übertragen und beschloss die Beschaffung von „Ökostrom“ im Rahmen der Bündelausschreibung unter Federführung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.
Der Tagesordnungspunkt zur Straßennamenfestlegung der Erschließungstraße im Baugebiet „WA Bühler Feld“ wurde vertagt.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vergabe- und Grundstücksangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.