Aus dem Gemeinderat

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung standen neben dem weiteren Vorgehen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „WA Ehren II“, die Anpassung des Gebührenverzeichnisses für Feuerwehreinsätze, sowie fünf Bauanträge und Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis.

 

Eingangs der Sitzung stellte Bürgermeister Max Höcherl den Bebauungsplanentwurf für ein allgemeines Wohngebiet „Ehren II“ vor. Damit sollen westlich des bestehenden WA Ehren die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sieben Wohnbaueinheiten geschaffen werden. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung nach § 13b Baugesetzbuch.

Durch die Beschaffung eines Pulverlöschanhänger PA 250 für die Feuerwehr Hunderdorf wurde die Änderung des Aufwendungsersatz- und Gebührenverzeichnisses zur Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Feuerwehrleisten notwendig. Der Gemeinderat stimmte der 1. Änderung des Aufwendungs- und Gebührenverzeichnisses einstimmig zu.

Der Gemeindechef stellte fest, dass die Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde für das Auspumpen von im Rahmen des Starkregen- und Überschwemmungsereignisses gemäß gemeindlicher Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung vom 29. Juni in Steinburg und Haselquanten vollgelaufenen Kellern für Einsätze gemeindlicher Feuerwehren an die betreffenden Grundstückseigentümer verrechnet werden müssten. Der Gemeinderat beschloss hier, dass eine Weiterverrechnung der Einsatzkosten gemäß Satzung an die vom Starkregen- und Überschwemmungsereignis betroffenen Grundstückseigentümer eine unbillige Härte darstellen würde und deshalb vom Vollzug abgesehen wird.

Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange durch die Stadt Bogen für den Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Weiherwiesäcker III“ wurde beschlossen, dass Einwendungen dagegen nicht vorgetragen werden, weil Belange der Gemeinde nicht berührt sind. Dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Finkenstraße 1 wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt und die Befreiung wegen Baugrenzenüberschreitung zugestimmt. Das gemeindlichen Einvernehmen wurde auch den Bauanträgen auf Errichtung eines Zweifamilienhauses in der Hubertusstraße 11, auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau in Rammersberg 3 , auf Teilabbruch und Wiederaufbau der landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gaishausen 10 und dem Neubau einer Leichtbauhalle auf der vorhandenen befestigten Flächen in der Thananger Straße 28 erteilt. Zustimmung fand auch der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern des Pfarrheimes, Hauptstraße 17, und dem Dach des Kindergartens, Hauptstraße 26.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Bürgermeister Höcherl darüber, dass ab 1. August die Bauanträge in Papierform oder in digitaler Form ausschließlich im Landratsamt Straubing-Bogen einzureichen sind.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, ob man sich Gedanken über einen Beitritt der Gemeinde in das Kommunalunternehmen „Abwasserdienstleistung Donau-Wald“ gemacht hat. Der Bürgermeister erläuterte, dass dessen Zweck zunächst die Erstellung eines Abwasserkatasters und die Zurverfügungstellung von Kanalspülleistungen durch die Anschaffung eigener Fahrzeuge und Geräte sei. Ein Kanalkataster hat die Gemeinde Hunderdorf bereits seit längerer Zeit erstellt, so dass derzeit kein Bedarf gesehen wird, dem Kommunalunternehmen beizutreten. Von der Jugendbeauftragten und Initiatorin des Ferienprogramms, Gemeinderätin Michaela Kunze-Venus, wurde auf die sehr positive Resonanz auf das Sommerferienprogramm hingewiesen und bei verschiedenen Angeboten die Anzahl der Veranstaltungen erhöht wurde. Im nicht öffentlichen Teil befasste sich das Gremium mit Informationen zu Personalentscheidungen, mit Auftragserteilungen zur Turnhallensanierung, sowie mit Entscheidungen zu Vertrags- und Vorkaufsrechtsangelegenheiten.