Der Gemeinderat billigte für die vier Gemeindefeuerwehren erforderliche Ergänzungsbeschaffungen der Einsatzausrüstung im Jahre 2009. Dies ist das einmütige Beschlussergebnis der im Rathaus stattgefundenen Sitzung. Hierzu wurde von Bürgermeister Hans Hornberger der gemeinsame Antrag unter Federführung der FFW Hunderdorf bekannt gegeben. Laut der vorgelegten Beschaffungsliste beziffern sich die beantragten Beschaffungsmaßnahmen auf rund 9.125 Euro. Kommandant Karl Englmeier erläuterte die vorgesehenen Ergänzungsbeschaffungen, wobei er insbesondere auf die Gefahrstoffpumpe mit Auffangbehältnissen einging. Zudem informierte er das Ratsgremium über die anstehende Einführung der flächendeckenden integrierten Leitstelle und die diesbezügliche Alarmierung nach Einsatzpunkten.
Unter Bezugnahme auf die Ausschreibungsergebnisse und die Zurückstellung der Vergabeentscheidung erläuterte Bautechnikerin Andrea Zollner vom MKS Planungsbüro die Ausschreibungsergebnisse für die Buswarte- und Informationsstelle am Bahnhofsplatz, der im Rahmen der Ortskernsanierung umgestaltet wird. Gegenüber der Kostenschätzung mit 61.000 Euro haben die Submissionsergebnisse Baukosten von rund 100.000 Euro erbracht. Mit möglichen Ausführungsänderungen würden die geschätzten Bauausgaben auf etwa 75.000 Euro minimiert werden können. Nach ausgiebiger Erörterung fasst der Gemeinderat den Beschluss, die Ausschreibung des Gewerks „Stahlbau- und Klempnerarbeiten" aufzuheben eine neue beschränkte Ausschreibung vorzunehmen.
Das Gewerk „Mauerer- u. Dachabdichtungsarbeiten" wurde vergeben an das Bauunternehmen ABS, Windberg-Oberbucha, als wirtschaftlichsten Angebotsteller, ohne die Position der einflügeligen Drehtüre bei einer Auftragssumme von rund 17.000 Euro.
Geschäftsleiter Xaver Kern stellte dem neuen Gemeinderat den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde vor und erläuterte dabei zunächst die wesentlichen Grundlagen dieses Bauleitplanes. Der Flächennutzungsplan, so der Redner, sei für das ganze Gemeindegebiet aufzustellen und enthalte Darstellungen der Art der Bodennutzung in den Grundzügen. Ein Bebauungsplan dagegen sei als Satzung verbindlich und enthält konkrete Festsetzungen der zulässigen Bodennutzung bzw. Bebauung. Sodann wurde die aktuelle Planfassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes aufgezeigt und dabei näher auf die dargestellten Festsetzungen zur Gemeindeentwicklung hinsichtlich der Wohnbaugebiete (WA), der Gewerbe- und Industrieflächen (GE/GI), der Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (ME) und Außenbereiche eingegangen. Ferner wurden die Flächen für die Landwirtschaft sowie die schützenswerten, strukturreichen Flächen in den Talauen und Hanglagen erklärt.
Zu den Baugesuchen für die Errichtung einer Doppelgarage in der Hauptstr. 47 sowie einer Teilauffüllung beim Grundstück in Starzenberg 4 wurde sodann vom Gemeinderat grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Nachfolgend informierte Bürgermeister Hans Hornberger den Gemeinderat über eine Versammlungseinladung des sich gegen die Gentechnik wendenden Vereins „Zivilcourage" sowie über die diesbezügliche Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes hinsichtlich der Gentechnik bzw. gentechnikfreie Regionen. Aufgrund einer Einladung wurde weiterhin die Teilnahme an der Ortsmeisterschaft der EC-Abteilung des Sportvereins bekannt gegeben sowie der Termin für die Teilbürgerversammlung betreffend den Ortssteilnamen Haselquanten am Donnerstag, den 12.02.09, 18.00 Uhr, im Rathaus-Sitzungssaal. Weiterhin konstatierte der Gemeindechef, dass für die geplante Urnenwand leider von den betreffenden Steinmetzen kein Kostenangebot vorgelegt wurde. Ergänzende werden deshalb auch alternative Angebote, ggf. auch für Urnen-Stehlen eingeholt, um dann abschließend eine Vergabeentscheidung treffen zu können. Zudem informierte der Ratsvorsitzende über eine Mitteilung des Landratsamtes, wonach eine weitere Hochfrequenzanlage von „02" (Telefonica o2 Germany) beim Mobilfunkmasten bei der Autobahnraststätte Bayerwald-Nord in Betrieb genommen wurde.
Aus dem Gemeinderat wurde vorgebracht, dass vereinzelt Gehwege von den Anliegern nicht geräumt und gestreut werden. Es bestand Einvernehmen, die Grundstückseigentümer nochmals allgemein auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen, die auch gelte, wenn das Grundstück nicht bewohnt werde und die Eigentümer auswärts wohnen.
Zu einem Antrag auf Genehmigung der Niederschlagswasser-Einleitung in den Walkenmühlbach bei Stetten aus der geplanten Erddeponie nahe Kleinlintach wurde festgestellt, dass seitens der Gemeinde Hunderdorf keine Einwände gegen die Erteilung der Niederschlagswassereinleitung bestehen. Es ist ein Regenrückhalte- und Absetzbecken geplant und es sind keine zusätzlichen Wassermengen zu erwarten. Sollten Abschwemmungen auftreten, wie beispielsweise in der Bauzeit, so sind etwaige Mehraufwendungen vom Antragsteller/Betreiber zu übernehmen, so der Gemeinderat ergänzend.