Das Gremium befasste sich neben der Feststellung der Jahresrechnung 2020 mit einem Baugesuch und einem Antrag auf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und des Bebauungsplanes „Ziegelfeld II“. Weiterhin wurde beschlossen, dass für verschiedene Ortsteile ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept erstellt werden soll.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Feststellung der Jahresrechnung 2020. Hierzu informierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Michael Schwarzensteiner über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Gremium die Jahresrechnung 2020 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 3.551.813 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.539.560 Euro fest und genehmigte die angefallenen notwendigen Haushaltsüberschreitungen. Sodann wurde der Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2020 erteilt.
Weiter ging es mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, des Landschaftsplanes und des Bebauungsplanes „Ziegelfeld II“ jeweils durch Deckblätter, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Garage zu schaffen. Das Gremium beschloss, einen Ortstermin durchzuführen, bevor eine Entscheidung über den Antrag getroffen wird.
Zum Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung „Unterwachsenberg Nord“ wurden dem Gemeinderat die im Zuge der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bekannt gegeben. Es wurde beschlossen, die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit einer ergänzten Begründung und einem abgeänderten Geltungsbereich der Satzung durchzuführen.
Außerdem lag ein Bauantrag auf Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Stippich 4 vor, zu dem das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Das Gremium beschloss, für die Überschwemmungsgebietsermittlung für Bereiche der Ortsteile Unterwachsenberg, Stippich/Grad, Schickersgrub, Obermühlbach und drei Teilbereiche im Ortsteil Neukirchen ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept erstellen zu wollen und hierfür eine Bedarfsanmeldung für das Haushaltsjahr 2022 beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von 85.000 Euro einzureichen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Matthias Wallner über vergangene und anstehende Termine und bedankte sich bei den Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass für private Hauseigentümer die Möglichkeit zur kostengünstigen Inspektion und Reinigung ihrer Hausanschlusskanäle und -leitungen im Zuge der Kanalinspektion des öffentlichen Bereichs im Frühjahr 2022 besteht. Das Angebot kann unter www.neukirchen.net heruntergeladen oder im Rathaus abgeholt werden.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.