Der Gemeinderat Hunderdorf hat am 29.10.09 beschlossen, für das Grundstück FlNr. 30, Gemarkung Hunderdorf, an der Lintacher Straße in Hunderdorf einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan gem. §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan gem. Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG aufzustellen. Der geänderte und ergänzte Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 30.04.10 bis 17.05.10 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf (Rathaus), Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf, ZiNr. 4, zur öffentlichen Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können in Stellungnahmen Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
- Startseite
- Rathaus & Service
- Wohnen & Leben
- Wirtschaft & Standort
- Freizeit & Tourismus