20.05.2010

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Sondergebiet Fotovoltaikanlage als Satzung. Dies ist die einstimmige Entscheidung des Gemeinderates in dieser stattgefundenen Sitzung im Rathaus. Damit wurden die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Errichtung einer Freiland-Fotovoltaikanlage an der Lintacher Straße auf einer Fläche von ca. 7,5 Hektar. Dem Satzungsbeschluss voraus ging die Abwägung der Stellungnahmen, die nochmals im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangen waren. Dabei blieb der Gemeinderat bei den Vorentscheidungen, die Anlage für das gesamte Gebiet auszuweisen und die dauerhafte Belassung der Eingrünung auch nach Abbau der Anlage nach der Nutzungszeit nicht verbindend festzulegen. Vielmehr bleibt es der Unteren Naturschutzbehörde vorbehalten, nach der jetzigen Regelung, insoweit die Gehölzpflanzungen nach Rückbau der Anlage beseitigt werden dürfen, oder belassen werden müssen. Weiterhin wurde vom Gemeinderat der Durchführungsvertrag zum Vorhabens- und Erschließungsplan für die Fotovoltaikanlage gebilligt. Dabei sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen der Gemeinde für die Errichtung der Freilandfotovoltaikanlage abgeschlossen. Der vorhaben bezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan wird nunmehr dieser Tage mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtswirksam. Ob die Anlage allerdings gebaut wird, ist nunmehr fraglich, nachdem seitens der Bundesregierung nach derzeitiger Sachlage die Förderung der Freiflächenanlagen auf Ackerflächen eingestellt hat, wenn sie nicht bis zum 30. Juni ans Netz gegangen sind. Bleibt es bei diesen Kriterien, so ist die Freilandfotovoltaikanlage nicht machbar, verlautete es vom Vorhabensträger, der zugleich Grundstückseigentümer ist.

Sodann wurden vom Gemeinderat mit Rudolf Höpfl sen. und Wolfgang Handwerker zwei neue Feldgeschworene vom Gemeinderat berufen für die Gemarkung Hunderdorf bzw. Steinburg. Bürgermeister Hans Hornberger vereidigte die zwei neuen Feldgeschworenen entsprechend dem Bayerischen Abmarkungsgesetz und zollte ihnen für die Bereitschaft, als Feldgeschworener bei den Vermessungen mitzuwirken, ein besonderes Dankeschön. Zu den Bauplänen Errichtung einer Plakatwerbetafel in Hauptstr. 14, Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Lagerräume in eine gewerbliche Werkstatt mit Lagerräumen in Stetten 10, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Brunnenstr. 16, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Brunnenstr. 18 und Errichtung eines Gartenblockhauses in Quellenweg 33 wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

Zur Information gab Bürgermeister Hans Hornberger sodann, dass zum 27. April die zwei Fotovoltaikanlagen auf den FFW-Gerätehäusern in Au vorm Wald und Gaishausen ans Netz gingen und damit die Sonne zur umweltfreundlichen Energienutzung angezapft wurde. Der Gemeinderat beschloss, die zwei gemeindeeigenen Fotovoltaikanlagen als umsatzsteuerpflichtige Betriebe zu führen. Abschließend gratulierte der Bürgermeister Gemeinderat Kornelius Klar zu seiner Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für sein ehrenamtliches Engagement, das er insbesondere für 27 Jahre VHS-Außenstellenleitung und diversen Einsätzen im Vereinswesen erhalten habe. Klar betonte, dass er diese ehrenamtlichen Arbeiten immer gerne übernommen habe für die Gemeinde und ihre Bürger.

Er bedankte sich auch für die anerkennenden Worte des Gemeindeoberhauptes bei der Verleihung des Ehrenzeichens.