Eingangs wurde der Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinschaftsversammlung vorgelegt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Matthias Wallner (Neukirchen) gab bekannt, dass sich keine Prüfungsbemerkungen ergeben haben. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Beschlussgremium unter Leitung des Gemeinschaftsvorsitzenden Max Höcherl einmütig die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit 1.400.728 Euro fest und erteilte die Entlastung.
Anschließend ging es an die Beratung des Haushaltsplans 2023, dessen Entwurf zusammen mit dem Vorbericht den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Seitens der Verwaltung wurden die wichtigsten Ansätze der Haushaltszahlen, der Vorbericht und der Stellenplan erläutert. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde abschließend der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen erlassen. Der Gesamtetat von 1.499.400 Euro beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.280.800 Euro und im Vermögenshaushalt auf 218.600 Euro. Die Verwaltungsumlage, die von den Mitgliedsgemeinden getragen wird, wurde mit 937.600 Euro festgesetzt, wobei sich pro Einwohner eine Umlage von 151,47 Euro errechnet. Als Berechnungsgrundlage hierzu wurde dem statistischen Einwohnerstand vom 30.06.2022 zugestimmt. Es ergibt sich für die Gemeinde Hunderdorf bei 3.276 Einwohnern eine Verwaltungsumlage von 496.216 Euro, für die Gemeinde Neukirchen mit 1.785 Einwohnern 270.374 Euro und für die Gemeinde Windberg bei 1.129 Einwohnern 171.010 Euro. Eine Kreditaufnahme für etwaige Investitionen war nicht erforderlich. Als größere Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft sind die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 113.000 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 58.100 Euro und die Verwaltungsumlage der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 937.600 Euro eingeplant. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 989.200 Euro, die EDV-Kosten mit ca. 71.000 Euro und Geschäftsausgaben für beispielsweise Büromaterial, Versicherungen oder Post- und Fernmeldegebühren mit 96.000 Euro. Als größte Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt die zweite Teilzahlung für die Digitalisierung der Flächennutzungspläne in Höhe von 20.000 Euro, die Einrichtung neuer Online-Dienste nach dem „Online-Zugangs-Gesetz“ für 10.000 Euro, die Restzahlungen für den Ankauf eines neuen Servers in Höhe von rund 10.000 Euro und die Anschaffung eines DIN A0 Scanners für Baupläne und ähnliches für 4.500 Euro eingeplant.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Personal- und Vertragsangelegeneheiten befasste.