Gemeinderatssitzung vom 11.05.23

Beiträge und Gebühren zur Wasser- und Abwasserversorgung geändert
In seiner Sitzung am 11.5.23 befasste sich der Neukirchener Gemeinderat neben der Änderung bzw. dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasser- und Abwasserversorgung auch mit vier Baugesuchen und mit einem Zuschussantrag zur Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin.

Zu Beginn der Sitzung wurden die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und zur Aufstellung der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Stippich“ und „WA Bachwiese“ aus den Jahren 2011 und 2017 eingestellt, da die Fortführung dieser Verfahren nicht möglich ist.

Weiter ging es mit dem Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft zur Zwischenfinanzierung für den Förderverein „Kirche Pürgl“. Für die Sanierung der Kirche Pürgl wird eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro benötigt, die der Förderverein nur gegen Vorlage einer Bürgschaft der Gemeinde Neukirchen erhält. Der Gemeinderat beschloss, die geforderte Bürgschaft zu übernehmen und zuvor die Genehmigung der Rechtsaufsicht im Landratsamt Straubing-Bogen einzuholen.

Auch der Zuschussantrag zur Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin konnte positiv beantwortet werden. Bei Gesamtkosten in Höhe von 1.086.695 Euro kann die Gemeinde Neukirchen einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro im Jahr 2024 in Aussicht stellen, um somit die Pfarrkirche als touristische Sehenswürdigkeit und für das Ortsbild prägende Gebäude zu unterstützen.

Zu den Bauanträgen auf Neubau von zwei Wohnhäusern mit Versorgungsgebäude in Niederhofen 3, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Bühler Feld 6, Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle einschließlich Abbruch der bestehenden Scheune in Irlach 1 und zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Doppelgarage im Graben 1 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Sodann befasste sich der Gemeinderat mit dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung sowie der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung. Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterte die Neukalkulationen, bei der sich bezüglich der Abwasserbeseitigung Erhöhungen des Grundstücksflächenbeitrages von 1,61 Euro je m² auf 2,26 Euro je m² sowie des Geschossflächenbeitrages von 26,41 Euro je m² auf 26,46 Euro je m² ergaben. Die laufenden Einleitungsgebühren steigen von 2,26 Euro je m³ auf 2,41 Euro je m³. Darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden, betragen die neuen Einleitungsgebühren 2,12 Euro je m³ statt bisher 2,02 Euro je m³. Die Grundgebühren bleiben unverändert bei jährlich 60 Euro, 150 Euro, 240 Euro bzw. 375 Euro, je nach Größe des installierten Zählers. Bezüglich der Wasserversorgung hingegen sinken die Beiträge von 1,30 Euro je m² Grundstücksfläche auf 1,28 Euro je m² und von 8,65 Euro je m² Geschossfläche auf 8,62 Euro je m². Auch die laufenden Verbrauchsgebühren sinken von 0,70 Euro je m³ verbrauchten Wassers auf 0,69 Euro je m³. Die Grundgebühren bleiben unverändert bei jährlich 40 Euro, 100 Euro, 160 Euro bzw. 250 Euro, je nach Größe des installierten Zählers. Die Anpassung der Beiträge gilt jeweils ab 1. Juli 2023, die Anpassung der Gebühren erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Entwürfe zum Neuerlass bzw. zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen wurden dem Gemeinderat vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt zur zukünftigen Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen wurde zurückgestellt, da hier noch die Handlungsempfehlungen vom Bayerischen Gemeindetag und der Kommunalaufsicht abgewartet werden.

Sodann wurde beschlossen, zum Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Schwarzach, wodurch die Errichtung eines Trauerwaldes für Urnenbestatungen ermöglicht werden soll, keine Einwendungen als Träger öffentlicher Belange zu erheben.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Matthias Wallner über vergangene Termine und gab einen Ausblick auf anstehende Veranstaltungen. Ebenso wurden die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung im Ortsteil Bühel vorgestellt. Die Überschreitungen der Schrittgeschwindigkeit in der Spielstraße sind insbesonders auf den Anwohnerverkehr zurückzuführen.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.