Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung des Bebauungsplanes „Neukirchen – Auf der Au“ durch Deckblatt Nummer 17. Durch diese Änderung soll eine geordnete Siedlungsentwicklung erreicht werden. So wird hier die Entwicklung der letzten Jahrzehnte für die allgemeine Wohnbebauung und Einrichtungen für Tourismus und Gastronomie gestärkt. Anlagen für soziale Zwecke dagegen sind in diesem Geltungsbereich nicht zulässig. Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes sollen dann zum Ausgleich andere Flächen vorgesehen werden, auf denen Anlagen für soziale Zwecke entwickelt werden können. Das Gremium beschloss die Aufstellung des Deckblattes und beauftragte das Architekturbüro Hagn, Landshut, mit den Planungen. Außerdem wurde für den Geltungsbereich des Deckblattes auch eine Veränderungssperre erlassen. Dies bedeutet, dass Bauvorhaben oder sonstige wesentliche Änderungen an den Grundstücken und Gebäuden im Geltungsbereich, die entgegen dem Deckblatt stehen, bis zum Abschluss des Verfahrens nicht vorgenommen werden dürfen.
Weiter ging es mit der Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes zur Erweiterung des Bayerwald-Familienparks. Hierzu gab Geschäftsführer Dr. Andreas Friedrich aktuelle Informationen zum Natur- und Freizeitparks und erläuterte, dass die ablaufende Saison und die Besucherzahlen positiv verlaufen wären. Er zeigte die geplante Weiterentwicklung des Parks nach Süden auf, die in drei Zonen gegliedert wird, nämlich in eine Freizeitfläche, in ein Tierfreigehege und in eine Multifunktionsfläche. Ebenso sind zahlreiche weitere Stellplätze geplant. Das Gremium nahm Kenntnis von den vorgestellten Planungen.
Sodann wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Birkhofstraße“ durch Deckblatt Nummer 2 geändert, wodurch die Parzellen 13 und 14 von einem „Gewerbegebiet mit Einschränkung“ nun zu einem „Mischgebiet“ werden. Das Gremium beschloss, das Verfahren zur Änderung einzuleiten und beauftragte die Verwaltung, die Planarbeiten für das Verfahren an das Architekturbüro Hagn, Landshut, zu vergeben sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Dem Gremium lag der Antrag der KLJB Neukirchen auf Nutzung des Geländes der Kläranlage Untermühlbach für die „Disconight“ im Mai 2024 vor. Das Vorhaben sowie das Nutzungskonzept, die Parkplatzplanung und die geplante Raumnutzung der Bauhofhalle wurde von Corinna Siebenhandl und Hans Schwarzensteiner erläutert.
Das Gremium beschloss, der KLJB Neukirchen die Bauhofhalle und den Vorplatz bei der ehemaligen Kläranlage Untermühlbach ausschließlich für die geplante Disconight einmalig zur Verfügung zu stellen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung behandelte der Gemeinderat den Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage und Carport im Bühler Feld 13, zu dem das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.
Ehe sich das Gremium der nichtöffentlichen Sitzung widmete, in der unter anderem Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten behandelt wurden, informierte Bürgermeister Matthias Wallner noch über vergangene und anstehende Termine, insbesondere über die Dorfwerkstatt-Treffen im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes, zu dem alle Bürger herzlich eingeladen sind. Ebenso informierte er, dass kürzlich Karl-Heinz Meindorfer den Ehrenamtspreis des DFB erhielt und über die Ernennung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zum Kompetenzpartner für digitale Planung durch das Bayerische Bauministerium.