Zu Beginn der vergangenen Gemeinderatssitzung stand die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Bühler Feld Erweiterung“ auf der Tagesordnung. Hierzu wurde der Planentwurf aufgezeigt und anschließend beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen sowie für einen Teil der Fläche eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ zu beantragen. Das Baugebiet Bühler Feld soll somit in den nächsten Jahren nach Norden hin vergrößert werden. Bei der Gestaltung der Baugebietes, der Parzellen und der Wohnhäuser spielen ökologische Kriterien eine bedeutende Rolle. Sodann wurde das Gremium über die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ durch den Bezirk Niederbayern informiert. Hier sind bei der Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen im Landschaftsschutzgebiet strenge Kriterien zu prüfen. Der Gemeinderat beschloss weiterhin, die Situation die bis Mitte 2026 zu beobachten und hierzu keine Bauleitplanungen durchzuführen. Weiter ging es mit der Änderung der Kindertageseinrichtungs-Satzung sowie der dazugehörigen Gebührensatzung. Durch die Eröffnung des Hortes für Schulkinder ab September 2024 sind die Anpassungen in den Satzungen notwendig und wurden einstimmig beschlossen. Zu den Bauanträgen auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bühler Feld 8, auf Nutzungsänderung der Alten Post in ein Vereinsheim in der Hauptstraße 12, auf Nutzungsänderung von einem Backshop zu einer Kochschule mit Vermietung der Räumlichkeiten in Haggn 16 sowie auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmauer als Einfriedung im Zie-gelfeld 13 wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für die Erschließungsstraße im neuen Baugebiet „Bühler Feld Erweiterung“ wurde der Straßenname „Oberes Bühler Feld“ beschlossen. Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Matthias Wallner über vergangene und noch anstehende Termine, ehe sich das Gremium in der nichtöffentlichen Sitzung mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.
Gemeinderatssitzung vom 20.06.2024
Baugebiet „Oberes Bühler Feld“ beschlossen
Entwicklung zu PV-Freiflächenanlagen wird zunächst beobachtet