Grundsätzlich grünes Licht für eine Freiland-Fotovoltaikanlage an der Autobahn im Bereich Grabmühl gab der Gemeinderat in seiner stattgefundenen Sitzung im Rathaus. Zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern schloss sich der Gemeinderat grundsätzlich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetages an und forderte die Berücksichtigung als künftiges Grundzentrum bei der Einstufung der zentralen Orte.
Eingangs lag dem Gemeinderat ein Antrag des Grundstückseigentümers Norbert Spranger aus Grabmühl vor, wonach ein Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiland-Fotovoltaikanlage eingeleitet werden soll. Etwa im Abstandsbereich von 110 Metern von der Autobahn A 3 soll in den südlichen Bereichen der Fl.Nr. 874 und 875 auf einer Fläche von maximal zwei Hektar eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 1MWp entstehen, wie dazu Bürgermeister Hornberger vortrug. Der geplante Standort in Grabmühl in Höhe der Anwesen Spranger sei nicht exponiert. Nach Erörterung fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 10 zu ändern und die Teilflächen als Sondergebiet Freiflächen-Fotovoltaikanlage auszuweisen. Gleichzeitig wurde beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Planung soll bei Kostenübernahme durch den Antragsteller das Planungsbüro MKS Architekten/Ingenieure GmbH, Ascha, beauftragt werden, so die mit 14 zu einer Stimme getroffene Entscheidung.
Zur Behandlung der Stellungnahmen für die Einbeziehungssatzung Gaishausen verwies der Bürgermeister auf die Problematik der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung. Weitere betroffene Grundstückseigentümer im Satzungsgebiet sind nicht dafür, grundbuchrechtlich Ökoausgleichsflächen absichern zu lassen. Es werde deshalb mit der beauftragten Architektengesellschaft eine verkleinerte Gebietsfestlegung erörtert und dann zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, so der Ratsvorsitzende. Dann befasste sich der Gemeinderat mit dem zur Stellungnahme vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Das LEP will Herausforderungen demografischer Wandel, Klimawandel und Wettbewerbsfähigkeit aufgreifen. Mit der Überarbeitung des LEP-Papiers sollen möglichst gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen gefördert und die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden. Das zentrale Ortesystem von bisher sieben soll auf drei Stufen reduziert und raumstrukturell zwischen Verdichtungsformen und ländlichem Raum unterschieden werden. Bei der Siedlungsstruktur sollen flächensparende Innenentwicklungen vorrangig sein. Auch Einzelhandelsgroßprojekte sollten künftig in zentralen Orten für Nahversorgungsbetriebe bis 1200 qm Verkaufsfläche erleichtert werden. Der Gemeinderat schloss sich der grundsätzlichen Stellungnahme des Bay. Gemeindetages an, der zu den Hauptpunkten begründete Anregungen und Bedenken geltend machte. Zudem forderten die Ratsmitglieder einhellig, dass grundsätzlich auch alle bisher als Kleinzentrum eingestuften zentralen Orte als Grundzentren auszuweisen sind. Hunderdorf als bisheriges Kleinzentrum solle bei der künftigen diesbezüglichen Regionalplanung jedenfalls als Grundzentrum eingestuft werden.
Fortfahrend berichtete der Bürgermeister über den vorgesehenen Bauzeitenplan zum Neubau der Trauerhalle mit Abriss des bisherigen Leichenhauses Mitte September. Allerdings würden sich voraussichtlich die Neubauarbeiten bis Ende November hinziehen. Wegen des etwaig zu erwartenden Wintereinbruchs könnte es bei der Fertigstellung zu einer längeren Verzögerung im Bauablauf kommen. Die vorübergehende Zeit ohne Leichenhaus sollte wegen der zwischenzeitlich erforderlichen Behelfsaufbahrung jedoch so kurz als möglich sein. In einem gemeinsamen Gespräch mit Architekt Troiber, Pfarrer Martin Müller und Bürgermeister war man sich einig, dass das Vorhaben erst im Frühjahr beginnen sollte. Die Ausschreibung sollte aber rechtzeitig etwa im November dieses Jahres erfolgen, so Hornberger. Er konnte zudem erfreut über die in Aussicht gestellte zehnprozentige Bezuschussung des Neubauprojekts seitens der Katholischen Kirchenstiftung berichten.
Zum Bauvorhaben zum Neubau eines Schweinemaststalles und teilweise überdachten Auslaufes und Futtervorratsraum in Grabmühl Nr. 1 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt. Mit dem Vorhaben sieht sich die Gemeinde bei der beabsichtigten Ausweisung des Gewerbegebietes Grabmühl in der Entwicklungsmöglichkeit stark beeinträchtigt, so die mit zwölf zu drei Stimmen getroffene Beschlussfassung. Abschließend informierte der Bürgermeister über die Verleihung der ersten Ehrenamtskarten bei einem Festakt im Landratsamt, wo auch verschiedene ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde die goldene bzw. die blaue Ehrenamtskarte ausgehändigt erhielten. Weiterhin wurde dem Ratsgremium berichtet, dass im Zuge des E-Wald-Projektes sowie von E.ON Bayern der Gemeinde für eine mehrwöchige Testphase jeweils ein Elektroauto gestellt werde. Errichtet wurde der Trennzaun bei der Asphaltanlage, wobei nun auf einem Teilbereich der Jugend Streethockey ermöglicht wird. Informieren konnte das Gemeindeoberhaupt ferner über die Gewährung einer FAG-Zuwendung von 190.000 Euro für die Deckenbauverstärkung an der Straße Hunderdorf - Großlintach sowie über die am Freitag, den 12. Oktober stattfindende Info-Versammlung im Gasthaus Baier-Edbauer über die Möglichkeiten für einen Erdgasanschluss im Ortskern bzw. im Bereich der Baugebiete Bahnhof- und Hochfeldsiedlung. Im nichtöffentlichen Teil wurden Ingenieurleistungen vergeben für die Verbreiterung und Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Haselquanten-Starzenberg sowie für die Erschließung der anstehenden Baugebietserweiterung Lindfeld II.