Stoff | brauchbar | nicht brauchbar |
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Aluminium | Alufolie, Joghurtdeckel gereinigt, Fischdosen; Tuben, beschichtetes Material, Kaffeebeutel, Suppentüten; Magnet darf nicht haften! | Kronkorken |
PS-Becher (Polystyrol) | ohne Deckel, gereinigt, mit Kennzeichen „PS“ | kein anderes Plastik |
PP-Becher (Polypropylen) | ohne Deckel, gereinigt, mit Kennzeichen „PP“ | kein anderes Plastik |
PE-Folien und –Säcke sauber bzw. besenrein (Polyethylen) | Abdeckfolien, Schrumpffolien, Plastiktüten, -säcke | kein Hartplastik kein PVC, keine verschmutzte Folien |
PE-Behälter | PE-Eimer, leere Shampoodosen | keine anderen Kunststoffe |
Mischkunststoffe | „Knister-Folien“ z.B. manche Geschenkpapierfoliensorten, Chipsverpackungen | keine andere Kunststoffe |
PET transparent | PET-Behälter und –Dosen | Keine anderen Kunststoffe |
Getränkeverbundkarton (Tetra-Pack) | Verbundpackungen von Milch, Säften usw. | keine andere Arten von Karton |
Styropor | saubere, weiße Formteile, ohne Beklebung | Schaumstoff |
Styropor-Chips | alle Farben, ohne Fremdstoffe | verschmutzte Chips |
Glas | Flaschen und Gläser getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas | Autoscheiben, Fensterglas |
Papier | Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Schachteln, Kartons, | keine Verbundpacks (Milch/Saft) |
Schrott/Eisen | Fahrradteile, Ofenrohre, Beschläge, Heizkörper, Aluprofile, Armaturen, Dachrinnen, Kupferrohre, Waschmaschinen | keine Kühlschränke, Kühltruhen, Dosen |
Weißblech | Dosen, Flaschendeckel, Kronkorken | keine Dosen mit Farb- oder Ölresten oder Chemikalien |
Altkleider | wiederverwendbare Kleider, Haushaltswäsche und Schuhe, verpackt, Federbetten | keine Lumpen |
Bauschutt | in Kleinmengen bis 0,5 cbm: Steine, Kies, Sand, Betonreste, Mauerabbruch, Fliesen, Zement, Waschbecken, WC-Schüsseln | kein Holz, Türen, Fensterstöcke, Fensterrahmen, Glas, Gipsabfälle und Gipsplatten, Glas- und Mineralwolle, Ytong, Eternit, übergroße Betonteile, Erdaushub |
Grüngut | Baum-, Strauch-, Rasenschnitt, Laub | keine Äste über 3 m, Wurzelstöcke über 10 cm Stammdurchmesser direkt ins Kompostwerk |
Kleinbatterien | Batterien aller Art, Haushaltsbatterien | keine KFZ-Batterien |
Elektroschrott | Fernseher, Computer, Radio, Haushalts-Elektrogeräte | keine Kühlgeräte |
Gesetzeswidrig kann so eine Sammlungen aus zwei Gründen werden: zum einen fordern die Veranstalter auf, auch Sondermüll bereitzustellen, zu dem z. B. Autobatterien zählen. An die Entsorgung von diesen gefährlichen Abfällen werden besondere Anforderungen gestellt, um Mensch und Natur zu schützen und eine umweltgerechte Beseitigung zu gewährleisten. Weiterhin sind Elektroklein- und –großgeräte aus dem Haushalt begehrt. Nach dem Elektronikschrottgesetz müssen die Kommunen, in unserem Gebiet der ZAW-SR, Rücknahmestellen für diese Abfälle anbieten und die Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, sie dort zu entsorgen. 35 Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet bieten den Service, Elektronikschrott kostenlos abzugeben.
Grund für die Aktivitäten dieser Schrotthändler sind gewinnbringende Rohstoffpreise. Und genau wie beim Altpapier wollen auch hier private Firmen mit den Abfällen Geld verdienen, das dem Gebührenhaushalt des ZAW-SR und damit allen Gebührenzahlern letztendlich fehlt. Noch schlimmer macht diese Aktionen die Tatsache, dass häufig alte Elektrogeräte ausgeschlachtet und der nicht gewinnbringend verwertbare Teil nicht umweltgerecht entsorgt wird.
Wer bei den gewerblichen Schrottsammlungen Sondermüll oder Elektronikschrott bereitstellt, verhält sich unter Umständen gesetzwidrig und muss in speziellen Fällen sogar mit Bußgeld rechnen. Wer auch noch Altmetalle an Private kostenlos weitergibt, schädigt seinen eigenen Geldbeutel. Denn nur was an den Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet angeliefert wird, kann der ZAW-SR zugunsten der Müllgebühren unserer Bewohner weitergeben.
Fragen zur Elektronikschrottsammlung, zur Altmetall- oder Altpapiersammlung beantwortet die Kundenberatung des ZAW-SR: Tel. 09421 9902-44.
6. Juni 2011 / ZAW-SR