Der Gemeinderat beschäftigte sich in der Sitzung mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Erlass der Außenbereichssatzung Untermühlbach, einem Erstaufforstungsantrag, mehreren Baugesuchen und Auftragsvergaben für die Straßenbeleuchtung Baugebiet Bühel-Ost und die Straßenbaumaß-nahmen im Bereich der Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach.
Eingangs der Sitzung informierte Bürgermeister Rudi Seidenader über die seitens der Fachstellen des Landratsamtes Straubing-Bogen im Rahmen der nochmaligen, verkürzten öffentlichen Auslegung wegen des erweiterten Geltungsbereiches eingegangenen Stellungnahmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht und auch zu den weiteren vom Landratsamt zu vertretenden Belangen wurden keine Einwendungen vorgetragen. Der Gemeinderat konnte die entsprechende Abwägungsentscheidung treffen und den Satzungsbeschluss herbeiführen.
Dem Gemeindegremium lag der Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Teilfläche eines nordwestlich des Baugebietes Nußbaumer Höhe gelegenen Grundstücks mit Mischwald auf 2000 Quadratmetern vor. Die Gemeinde ist als Träger öffentlicher Belange und als Angrenzer gemeindlicher öffentlicher Flächen berührt. Der Gemeinderat sprach sich in seiner an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abzugebenden Stellungnahme dafür aus, dass unter Berücksichtigung der dort vorliegenden topografischen Verhältnisse wie Hangneigung, Wind- und Schneebruchgefahren und der unmittelbar angrenzenden Bebauung eine Auflage festzusetzen sei, dass entlang der gesamte Südostgrenze der Erstaufforstungsfläche durchgängig ein Streifen mit einer Breite entsprechend einer Baumlänge, mindestens jedoch von 25 Meter, von der Erstaufforstung freizuhalten ist.
Im Nachgang der bereits erfolgten Neufestsetzung der Grenzen der Ortsdurchfahrt Neukirchen durch das Landratsamt, stimmte das Gemeindegremium dieser Neufestsetzung zu. Für die Kreisstraße SR 13 von Neukirchen nach Elisabethszell ist nunmehr die Strecke vom Verknüpfungspunkt an der Ausfahrt Kreisverkehr aus der Staatsstraße St 2139 bis auf Höhe der Abzweigung zum Ortsteil Bühel bzw. Baugebiet Nußbaumer Höhe auf einer Länge von 729 Meter als Ortsdurchfahrt Neukirchen festgelegt.
Den Auftrag zur Errichtung einer Straßenbeleuchtung für das Baugebiet „WA Bühel-Ost" mit 13 LED-Lampen und zwei LED-Leuchten im Einmündungsbereich Staatsstraße St2139-Straße nach Bühel erteilte der Gemeinderat an die Bayernwerk Netz GmbH bei einer Auftragssumme in Höhe von rund 28.700 Euro. Weiter wurde der Auftrag zur Asphaltierung des Gemeindeanteils der Straße zum Anwesen Steg 7 bei Kosten von rund 25.600 Euro an die Fa. Max Streicher vergeben. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung des Vorbescheides für einen Ersatzbau in Bühel 15 für weitere drei Jahre zu. Dem Abriss der bestehenden Scheune und dem Neubau einer Lagerhalle mit Schleppergarage als Ersatzbau in Stippich 3 wurde seitens des Gemeinderats das gemeindliches Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Sparr 26 wurde wegen nachzureichender Unterlagen zurückgestellt. Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Schloßweiher 14 wurden die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung Bühel-Süd hinsichtlich der Geländeaufschüttung und der Dachform der Garage sowie das gemeindliches Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt. Zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf den Flurnummern 2033 bzw. 2033/1 Gemarkung Neukirchen, an der Straße Neukirchen-Hochstraß, in nördlicher Anbindung an den gemeindlichen Friedhof, beschloss der Gemeinderat ein Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB einzuleiten, sofern der Antragsteller dies beantragt und eine Einigung über die Bereitstellung einer angrenzenden, öffentlichen Gemeinbedarfsfläche an die Gemeinde erfolgt.
Dem Antrag von Erwin Niedermayer auf Änderung des Gemeindeteilnamens „Hagnberg" in „Haggnberg" wurde vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme aus der noch durchzuführenden Beteiligung der weiteren betroffenen Gemeindebürgerin zugestimmt, und beschlossen einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Gemeindeteilnamens bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu stellen. Aufgrund der antraggemäß geschilderten Situation wird eine Verwechslungsgefahr mit dem namensgleichen Gemeindeteil in der Gemeinde Mitterfels gesehen. Auch die vorweg eingeholten Stellungnahmen maßgebender Fachstellen hatten keine Einwände gegen eine Umbenennung erbracht.
Der Gemeinderat bestätigte entsprechend den Vorschriften des Bayerischen Feuerwehrgesetzes den neu gewählten Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Obermühlbach Johannes Meier, Buchaberg und seinen Stellvertreter Patrick Pilz, Schulstraße, vorbehaltlich der erfolgreichen Absolvierung der für beide vorgeschriebenen Lehrgänge.
Der Bürgermeister Rudi Seidenader informierte über die Entscheidung des Staatsministeriums des Innern, wonach es den Gemeinden Neukirchen und St. Englmar möglich wäre die vorhandenen Motorradlärm-Displays entgeltlich zum Zeitwert zu erwerben. Der Gemeinderat sieht aufgrund der positiven Ergebnisse in der letzten Motorradsaison die Notwendigkeit für den weiteren Betrieb des Motorradlärm-Displays. Die Entscheidung des Staatsministeriums die Einrichtungen auch in diesem Jahr unter der Federführung des Polizeiverwaltungsamtes Straubing zu betreiben wird sehr begrüßt. Der Dank gilt dabei den Abgeordneten und Initiatoren. Der Gemeinderat beschloss jedoch das Angebot des Freistaates Bayern das Motorradlärmdisplay anzukaufen nicht anzunehmen.
Weiter konnte der Gemeindechef vermelden, dass die Sparkasse Niederbayern-Mitte die Jugendarbeit der FFW Neukirchen durch eine Spende in Höhe von 500 € unterstützt.
Der Bürgermeister Rudi Seidenader überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde und des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer an Frau Zäzilia Schlecht anlässlich ihres 102. Geburtstages.
Am 8. März erfolgte die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Telekom Deutschland zum weiteren Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet in Kooperation mit dem Landkreis Straubing-Bogen und vier Nachbargemeinden im Rahmen des Bundesförderprogramms im Landratsamt Straubing-Bogen.
Weiter informierte das Gemeindeoberhaupt über das Verkehrskonzept des Landkreises Straubing-Bogen zur Verbesserung der Seniorenmobilität. Die Gemeinde unterstützt dieses Vorhaben in gleicher Weise wie das Jugendtaxiprojekt und sieht darin eine wichtige Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Angebot. Demnach erhalten Senioren, die ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises haben, unabhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, ab ihrem 70. Lebensjahr einen Zuschuss in Höhe von 50 % beim Kauf eines Wertschecks. Pro Person können im Monat Wertschecks für 60 Euro erworben werden. Mit diesen Wertschecks können Taxifahrten bezahlt werden und Fahrkarten des ÖPNV sowie Fahrkarten für gemeindliche Bürgerbusse erworben werden. Start- und Zielpunkt der Fahrt muss im Landkreis Straubing-Bogen liegen. Das Projekt soll bis spätestens 1.7.2018 starten. Die Werbeschecks können künftig im Rathaus erworben werden. Seitens des Gemeinderates und Seniorenbeauftragten Matthias Wallner wurde die Anregung der Neukirchener Senioren vorgetragen, dass für die Zukunft auch an eine Erweiterung des Angebotes in Richtung der Einführung von Zeitkarten (Monats- und Streifenkarten) nachgedacht werden sollte.