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Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Hans Pollmann | 09422 8570-10 | 003 |