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Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Angela Krampfl | 09422 8570-35 | 006 | |
Kathrin Fuchs | 09422 8570-36 | 004 |