Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
Sie sind hier: Gemeinde Neukirchen > Rathaus & Service > Rathaus > Aufgaben
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Carmen Holzapfel | 09422 8570-0 | 004 | |
Lisa Macht | 09422 8570-41 | 004 |