Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
Sie sind hier: Gemeinde Neukirchen > Rathaus & Service > Rathaus > Aufgaben
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sandra Rother | 09422 8570-16 | 002 | |
Elisabeth Baumgartner | 09422 8570-28 | 002 |