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Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
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Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abmilderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch zügig erreicht werden können, müssen die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge eine Genehmigung beantragen.
Ohne die schriftliche Genehmigung der Gemeinde sind alle Rechtsgeschäfte nichtig und die Baumaßnahmen rechtswidrig.
Die Genehmigung darf nur abgelehnt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang, die Teilung des Grundstückes oder die damit bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.
Es soll ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet saniert werden.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten:
Über die Genehmigung ist binnen eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden. Mit Eingang eventuell nachgeforderter Unterlagen gilt der Antrag als neu gestellt und die Frist beginnt erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen.
Kann die Prüfung des Antrages in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der Frist darf höchstens drei Monate betragen. Die Genehmigung gilt als fiktiv erteilt, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist versagt wurde.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Hans Pollmann | 09422 8570-10 | 003 |