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Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
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Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Sandra Rother | 09422 8570-16 | 002 | |
Hans Pollmann | 09422 8570-10 | 003 |