Aus dem Gemeinderat

15.01.2014

Die Beschlussfassung zum Teilflächennutzungsplan „Windkraft", der Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung der Straßen und den Winterdienst, die Bestätigung der neugewählten FFW-Kommandanten, die Probeentnahmen beim Wasserversorgungsnetz und die Forderung nach dem Kreisstraßenausbau Ochsenweiher-Meidendorf standen auf der Tagesordnung der ersten Arbeitssitzung des Gemeinderates im heurigen Jahr.

Zum ersten Tagesordnungspunkt informierten Bürgermeister Hans Gstettenbauer und Geschäftsleiter Hans Pollmann über ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen zur neueren Rechtsprechung und Gesetzesänderung, die eine Aktualisierung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter notwendig machen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erlass einer neuen Verordnung gemäß dem vorgelegten Entwurf nach der Muster-Verordnung des Bayerischen Gemeindetages. Hinsichtlich des Straßenverzeichnisses zur Verordnung über die Straßenreinigung und Winterdienst entschied der Gemeinderat die Kreisstraßen SR 49 und SR 3 mit stärkerer Verkehrsfrequentierung unter Gruppe B (bisher C) einzustufen mit der entsprechenden Reinigungsfläche für Gehwege und die Fahrbahnränder. Die Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen werden unter Gruppe C eingestuft, wobei für die Anlieger die Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte festgelegt wird.

Sodann ging es um die Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden sowie um den Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Teilflächennutzungsplans „Windkraft" Straubing-Bogen - Mallersdorf. Dazu wurden die überarbeiteten Planungsentwürfe der sachlichen Teilflächennutzungspläne „Windkraft" des Planteams Trummer-Bartsch vorgelegt. Auf dem Gemeindegebiet Windberg sind keine Konzentrationszonen als Versorgungsflächen für Windkraftanlagen mit mehr als 30 m Gesamthöhe auf den Landwirtschafts- bzw. Waldflächen dargestellt. Der Gemeinderat befasste sich fortfahrend mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden und behandelte die Einarbeitung in den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft". Abschließend billigte das Ratsgremium den vom Planverfasser Planteam Trummer-Bartsch erarbeiteten Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft" Straubing-Bogen Ost auf Grundlage des gesamträumlichen Fachkonzepts mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.11.2013. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuholen und die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Ratsvorsitzende gab sodann das Ergebnis der Kommandantenwahl bei der Feuerwehr Windberg am 6.Januar bekannt. Er dankte dem scheidenden Kommandanten Gerhard Mühlbauer und seinem Stellvertreter Wolfgang Anneser für ihren engagierten Einsatz im Dienste für die Feuerwehr. Entsprechend dem Feuerwehrgesetz bestätigte sodann der Gemeinderat einmütig den neugewählten Johannes Frankl als ersten Kommandanten und Tobias Häusler als Kommandantenstellvertreter für die sechsjährige Amtszeit ab 11. Februar 2014. Informiert wurde das Beschlussgremium vom Gemeindeoberhaupt ferner über ein Landratsamt-Schreiben bezüglich der künftigen Berichtspflicht und der Erstellung von Probenahmeplänen im Rahmen der Trinkwasserverordnung für die Wasserversorgungsanlage Windberg. Hiernach sind für die Wasserversorgung Windberg mindestens vier Probeentnahmen jährlich ab dem Jahr 2014 an einer Verbraucherzapfstelle im Leitungsnetz vorzunehmen. Dazu wurde als Verbraucherzapfstelle das Amtshaus (Pfarrplatz 2) festgelegt. Zugleich wurde für die vier routinemäßig vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen im Jahr 2014 das Fachunternehmen LAFUWA, Fürstenstein, bei Kosten von knapp 700 Euro beauftragt.

Geschäftsleiter Hans Pollmann gab sodann Einblick in die zu erwartenden neuen Förderrichtlinien bezüglich des Breitbandausbaues. Laut vorliegenden, nicht abschließenden Hinweisen des Bayerischen Gemeindetages sieht der Richtlinienentwurf der Staatsregierung zur Beschleunigung des Breitbandausbaus verbesserte Fördersätze und Unterstützung der Kommunen vor. „Dies solle auch für Gemeinden, die bereits im Förderverfahren sind, gelten. Derzeit laufende Verfahren sollten deshalb weitergeführt werden. Die Bedarfsermittlung und die zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur solle entfallen, ebenso auch die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete", so der Verwaltungsleiter.

Aus dem Gemeinderat wurde moniert, dass der dringend notwendige Ausbau des Teilstücks der Kreisstraße SR 49 zwischen Windberg-Meidendorf nach wie vor nicht in Aussicht sei. Dies liege nach dem bisherigen Sachverhalt an dem verhältnismäßig niedrigen Verkehrsaufkommen und den nicht abschließend geklärten Grundstücksfragen, konstatierte der Ratsvorsitzende. Nach fortgeführter Diskussion sprachen sich die Ratsmitglieder einmütig für eine erneute Antragstellung für einen Vollausbau der Kreisstraße SR 49 im Bereich Windberg-Meidendorf ab dem Ortsteil Ochsenweiher aus. Als Begründung wurde das vermehrte Verkehrsaufkommen und einer Zunahme, wenn auch kleinerer Unfälle, vorgetragen. Außerdem werde ein erhöhtes Verkehrsrisiko in der Frequentierung der Engstellen der Kreisstraße durch die mittlerweile größer dimensionierten landwirtschaftlichen Fahrzeuge gesehen.