Der Gemeinderat Windberg hat in der Sitzung vom 15.01.2014 eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter beschlossen.
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 23.02.2009 außer Kraft
Sie liegt im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Str. 4 (ZiNr.4), 94336 Hunderdorf, öffentlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus.