Sitzung des Gemeinderates

19.02.2014

Keine großen Tagesordnungspunkte gab es in der im Amtshaus stattgefundenen Ratssitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Gstettenbauer. Er hatte zum ersten Tagesordnungspunkt eine neue Entwurfsplanung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Riedfeld 5 vorgelegt. Nunmehr ist anstelle eines Flachdaches eine Giebelbedachung vorgesehen. Weiterhin wurden die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat entschied, eine Zustimmung zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erteilen und hielt es für wünschenswert, dass bei einer erneuten vorzulegenden Änderungsplanung auch vorab die vom Vorhaben berührten Nachbarn beteiligt werden. Sodann wurde über einen Antrag auf Vorbescheid auf Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen in Oberbucha auf der FlNr. 507 Gemarkung Windberg beraten. Dazu hatte Bürgermeister Gstettenbauer über das diesbezüglich mit Kreisbaumeister Stauber geführte Gespräch bezüglich der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Situation berichtet. Die Bauvoranfrage wird zur Entscheidung an das zuständige Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Verwaltungsleiter Hans Pollmann verwies auf die derzeitige Homepage der Gemeinde www.windberg.de, für die zeitgemäß eine Barrierefreiheit, eine Anbindungsmöglichkeit an den Bayerischen Behördenwegweiser und die Kompatibilität mit Smartphones und Tablets wünschenswert Gut wäre ebenso ein vereinfachter Änderungsdienst durch Verwendung der in den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft verwendeten Homepage-Betriebssysteme. Dies sei mit der derzeitigen Lösung nicht möglich. Nach Erörterung wurde vom Gemeinderat einmütig befürwortet, den Internetauftritt mit einem neuen Betriebssystem neu zu gestalten und den heutigen Anforderungen anzupassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Kostenangebote einzuholen. Der Bürgermeister informierte abschließend den Gemeinderat über die Anfrage eines Bürgers zur Vorhaltung von Hundetütenspendern im Ortsbereich. Hierzu sah der Gemeinderat vorerst keinen allgemeinen Bedarf und keine weitergehende Veranlassung. Nach der gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung sei die Verunreinigung der Straßen und Gehwege zu unterlassen.