Gemeinderatssitzung

20.08.2014

Eingangs zeigte Bürgermeister Hans Gstettenbauer dem Gemeinderat den Entwurf des Radwegekonzepts ILE nord23 auf. In dieser Konzeption ist bisher das Klosterdorf Windberg wenig eingebunden. ILE nord23 ist ein Zusammenschluss von Gemeinden für eine interkommunale Zusammenarbeit. Das Ratsgremium war deshalb einmütig der Auffassung, dass die Aufnahme einer Anbindung des Hauptortes Windberg mit seinem einmaligen, historischen Ortskern an das geplante überregionale Fahrradwegnetz (Donau-Regen-Radweg) geprüft werden und die Übernahme der vorhandenen übergemeindlichen Verbindungen in die Radwegkarte des Landkreises Straubing-Bogen erfolgen sollte. Die Kirche Hl. Kreuz mit Einsiedelei sollte zudem als Sehenswürdigkeit in den Radwegeplan mit aufgenommen werden.

Sodann wurde der Umweltbericht und das Interkommunale Fachkonzept jeweils mit Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen" für das Planungsgebiet Straubing-Bogen Ost des beauftragten Ingenieurbüros Bartsch vom Juli 2014 aufgezeigt. Die Gemeinde werde dazu im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung angehört, da damit das Gemeindegebiet Windberg betroffen ist. Für Windberg sind im Planungskonzept aufgrund der zu berücksichtigenden Kriterien keine Windkraftanlagen vorgesehen. Der Gemeinderat entschied zur Planungsvorlage keine Einwendungen vorzubringen.

Fortfahrend informierte Ratsvorsitzender Gstettenbauer über die neue Richtlinie zur Breitbandförderung vom Juli 2014. Danach könne nunmehr der gesamte Gemeindebereich in das Markterkundungsverfahren einbezogen und als Erschließungsgebiet für eine zukunftsorientierte Breitbandversorgung definiert werden. Als Grundvoraussetzung für den Start der Markterkundung sei eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen NGA-Versorgung (Netze der nächsten Generation) notwendig. Nachdem die Gemeinde bereits im Rahmen des bisherigen Förderprogramms 2012 ein Markterkundungsverfahren durchlaufen habe, wurde aus Gründen der Rechtssicherheit erneut die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens nach der neuen Breibandrichtlinie 2014 beschlossen. Basis dafür ist die vom beauftragten Ingenieurbüro HPE, Johanniskirchen, erstellte Übersichtskarte. Das Verfahren soll in Kooperation mit den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf und Neukirchen der Verwaltungsgemeinschaft veranlasst werden.

Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über ein Schreiben des Landratsamtes, in dem vor der Aktion „Sag Nein zu Drogen" der Tarnorganisation der Scientology-Organisation gewarnt wird. Weiterhin wurde zur Kenntnis gegeben die Stellungnahme des Landratsamtes an die Regierung von Niederbayern zum Anbau einer weiteren Krippengruppe mit 17 Plätzen an die bestehende Kinderkrippe bei der Kindertagesstätte „St. Nikolaus" in Hunderdorf. Zugleich werde auch die entsprechende Eingabeplanung der Gemeinde Hunderdorf aufgezeigt. Windberg ist in Kooperation mit Hunderdorf daran interessiert, fünf dieser Plätze für Krippenkinder aus dem Gemeindebereich Windberg zu sichern. Der Bürgermeister legte die Erbbaurechtserweiterung und Dienstbarkeitsbestellung des Prämonstratenserklosters zugunsten der Gemeinde für die Errichtung und den Betrieb des Biomasse-Heizwerkes vor. Die notariellen Verträge wurden einstimmig gebilligt.

Fortfahrend berichtete der Gemeindechef über das zum Verkauf stehende Baugrundstück „Hochfeldstraße 14" (Fl. Nr. 391/2) mit einer Fläche von 766 qm. Das Grundstück soll vorrangig Bauinteressenten aus dem Gemeindegebiet vorgehalten werden, so die einhellige Meinung der Ratsmitglieder. Als gelungen und schöne Aktion bezeichnete das Gemeindeoberhaupt den dreitägigen Ferienspaß 2014 und dankte für die Organisation Gemeinderätin Jana Welz und dem gesamten Ferienspaßteam. Weiterhin wurde die Aktion „Schmankerlkiste aus Gäu und Wald" durch Direktvermarkter im Landkreis bekanntgegeben, ebenso das Dankeschreiben der Schule Gimnaziala in Arad, Rumänien, für die Spende der ausgesonderten Möbel des Kindergartens Windberg.

Abschließend wurde ein Antragsschreiben von Franz Stadlbauer, Dorfplatz 13, für eine E-Bike-Ladestation vor der Richter- und Musikantenschänke auf Gemeindegrundstück zur Kenntnis gegeben und dazu eine Ortseinsicht vorgenommen. „Der Gemeinderat steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber", so das Beratungsergebnis. Es bedarf aber noch der Klärung zum geeigneten Standort, zur Nutzungserlaubnis, zu den Eigentumsverhältnissen an der E-Bike-Ladestation, zu den verkehrsrechtlichen Vorgaben und zu der Erstellung der Stromversorgung. Nach dem vorgetragenen Konzept ist eine kostenmäßige Beteiligung der Gemeinde nicht vorgesehen.