Aus dem Gemeinderat 14.01.2015

Bei der ersten Arbeitssitzung im neuen Jahr beschloss der Gemeinderat Ergänzungsbeschaffungen für die Feuerwehr und eine gentechnikfreie Anbauzone im Rahmen von ILE nord23. Weiterhin befasste sich das Ratsgremium mit dem Vollzug der Privatisierungsklausel und billigte zwei Baugesuche.

Eingangs legte Bürgermeister Hans Gstettenbauer die eingeholten Angebote für die von der Feuerwehr beantragten Ersatzbeschaffungen vor. Der Gemeinderat beschloss, die Ausrüstung der Wehr mit 25 Feuerwehrhelmen einschließlich Nackenschützer und zehn Befestigungen für Helmlampen zu ergänzen. Der Zuschlag wurde der Firma Kilian Fire & Safety bei einer Angebotssumme von rund 4.900 Euro erteilt.

Sodann informierte der Ratsvorsitzende über die Hinweise seitens des Landratsamtes bzw. der Regierung zum Vollzug der Privatisierungsklausel nach Art. 61 der Gemeindeordnung. Danach sollen die Kommunen ihre Aufgaben in geeigneten Fällen prüfen, ob und in welchem Umfang diese insbesondere auch durch private Dritte mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Die Gemeinden sollen diese Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde mitteilen. Der Gemeinderat konstatierte, dass im Berichtszeitraum 2009 bis 2014 die Erledigung eines Teilbereiches der Winterdienstleistungen an die Privatwirtschaft vergeben wurde. Zudem wurde für weitere Übertragungen kein Bedarf gesehen.

Bürgermeister Gstettenbauer gab fortfahrend den in der letzten Beteiligtenversammlung der ILE nord23 (Integrierte Ländliche Entwicklung) gebilligten Beschlussvorschlag zur „Grünen Gentechnik" bekannt. Der Redner informierte auch über die Beschlusslage des Gemeinderats aus dem Jahr 2009. Danach hatte sich das Beschlussgremium bereits damals der Meinungsbildung des Landkreises angeschlossen, deren Fassung bereits nahezu gleichlautend mit dem jetzt vorliegenden ILE-Beschlussvorschlag war. Der Gemeinderat billigte den vorgelegten Beschlussvorschlag der Beteiligtenversammlung der ILE nord23 unverändert. Hinsichtlich der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen durch die Landwirte wird die Gemeinde den Ortsobmann des BBV, Peter Faltl informieren. Er werde gebeten entsprechend an die Landwirte heranzutreten und im Falle deren Unterzeichnung der Selbstverpflichtung die Verzichtserklärungen an die Gemeinde Windberg weiterzuleiten.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den nachstehenden zwei Baugesuchen und erteilte das gemeindliche Einvernehmen: Neubau einer Pkw-Garage in Sandweg 2, und Bauvoranfrage für bauliche Änderungen an der Scheune Biehler Weg 4. Das Gemeindeoberhaupt berichtete fortfahrend über die in der vierten Kalenderwoche geplante Veröffentlichung der Ausschreibung für die Straßenbaumaßnahme Windberg – Oberbucha, wobei die Vergabesitzung voraussichtlich in einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung in der Faschingswoche stattfinden könnte. Bekanntgegeben wurde das Dankschreiben des Waldkindergarten Waldwichtel für die finanzielle Unterstützung.

Zudem sprach Gstettenbauer das Privatförderprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung zur dorfgemäßen Innenentwicklung an, das für Eigentümer und Investoren leerstehender oder stark leerstandgefährdeter Gebäude angedacht sei. Förderfähig seien Baumaßnahmen zur Um- und Wiedernutzung, in Ausnahmefällen auch Gebäudeabbrüche und dorfgerechte Ersatzbauten. Der Fördersatz betrage in der Regel 20 Prozent, maximal 30.000 Euro je Anwesen. Der Gemeinderat sah für ein Objekt im Ortszentrum Entwicklungsbedarf und sprach sich einvernehmlich dafür aus, den Gebäudeeigentümer auf das Privat-Förderprogramm hinzuweisen. Aus dem Gemeinderat wurde aufgrund von Bürgervorbringen die Einrichtung einer Hundekottoilette im Bereich des Baugebietes Steinhöhe angeregt. Der Gemeinderat billigte die Beschaffung eine Hundekotstation, die in Nähe der Bushaltestelle beim Baugebiet Steinhöhe aufgestellt werden soll.