Die monatlichen Benutzungsgebühren für den Kindergarten St. Sabinus betragen:
Tägliche Betreuungszeit
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Kinder im Alter von unter 3 Jahren
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Kinder im Alter von
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von 1 bis 2 Stunden |
84,00 € |
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von 2 bis 3 Stunden |
100,00 € |
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von 3 bis 4 Stunden |
116,00 € |
58,00 € |
von 4 bis 5 Stunden |
132,00 € |
66,00 € |
von 5 bis 6 Stunden |
148,00 € |
74,00 € |
von 6 bis 7 Stunden |
164,00 € |
82,00 € |
von 7 bis 8 Stunden |
180,00 € |
90,00 € |
Die Benutzungsgebühren werden für zwölf Kalendermonate erhoben. Bring- und Abholzeiten sind Buchungszeiten!
Es wird ein Mittagessen angeboten für 2,50 € (Kinder unter 3 Jahre) bzw. 4,00 € (Kinder ab 3 Jahre).
Staatlicher Beitragszuschuss von max. 100.- € je Monat:
- Der Zuschuss wird von den Elterngebühren direkt in Abzug gebracht und muss von den Eltern nicht selbst beantragt werden!
- Der Beitragszuschuss wird für Kinder ab dem 01.09. des Jahres gewährt, in dem sie 3 Jahre alt werden!
Bayerisches Krippengeld von max. 100.- € je Monat
- Für Kinder ab dem ersten Geburtstag
- Krippengeld erhalten Eltern nur, wenn sie die Gebühren tatsächlich bezahlen und wenn bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
- Die Eltern müssen selbständig einen Antrag stellen:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Niederbayern
84026 Landshut
ndb@zbfs.bayern.de - Weitere Informationen und den Antrag unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/