Eingangs der Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Johann Gstettenbauer den Gemeinderat und die anwesenden 20 Anlieger der Bergstraße, Riedfeldstraße und des Riedfeldplatzes, sowie weitere anwesende Bürgerinnen und Bürger darüber, dass von den betroffenen 34 Anliegern sich eine eindeutige Mehrheit von 19 Grundstückseigentümern mittels schriftlicher Einwendungen gegen die Durchführung der Straßenausbaumaßnahme in den Straßen ausgesprochen hat. Der Gemeinderat sprach sich auf Grund der vorliegenden Einwendungen dieser Mehrheit der betroffenen Anlieger einstimmig dafür aus, diese Straßenausbaumaßnahmen bis auf Weiteres zurück zu stellen. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese gefasste Entscheidung einer späteren Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und deren satzungsmäßigen Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht entgegen steht.
Bekannt gab das Gemeindeoberhaupt den vorliegenden Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung um eine Brennstelle entlang der Kreisstraße SR 71 auf Höhe der Meidendorfer Straße 11. Das Gemeindegremium befürwortete den Antrag, weil der Aufstellungsort innerhalb geschlossener Ortslage liegt und erteilte den entsprechenden Auftrag an die Bayernwerk AG bei einer Kostensumme von rund 2.200 Euro. Die notwendige Gestattung durch den Landkreis ist vorab noch einzuholen.
Im Rahmen der Tagesordnung galt es desweiteren die städtebauliche Entwicklung im Zentrum des Hauptortes Windberg zu sichern. Der Gemeinderat stellte fest, dass er für die Flurnummer 60 Gemarkung Windberg, Dorfplatz 1, städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. So ist beabsichtigt, den Bebauungsplan Windberg mittels Deckblatt dahingehend zu ändern, dass die Flurnummer 60 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Es wurde seitens des Gemeinderates ausdrücklich herausgestellt, dass diese Flurnummer 60 Gemarkung Windberg in die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde einbezogen werden soll und dafür auch im Hinblick auf den künftigen Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde bedarfsnotwendig ist. Um die Gemeinde in die Lage zu versetzen, in Bezug auf die entsprechende Fläche auch ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch ausüben zu können, beschloss der Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Vorkaufssatzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechts zu erlassen. Gerne befürwortete der Gemeinderat auch den Antrag des Ferienspaßteams zur finanziellen Unterstützung der Fahrtkosten und einer Museumsführung für den geplanten Ausflug nach Nürnberg. Hierzu wurde ein Zuschuss in Höhe von 550 Euro bewilligt. Bekannt gab der Bürgermeister Johann Gstettenbauer auch die Beschlussempfehlung des Bauausschusses zur Vornahme der notwendigen Ausbesserungsarbeiten an der Stützmauer an der Straße Schmiedfeld. Das Gemeindegremium beauftragte hierzu den Bürgermeister entsprechende Kostenangebote von Baufirmen einzuholen. Vermelden konnte der Gemeindechef, dass die Restaurierungsarbeiten in Teilbereichen der Kirche Hl. Kreuz abgeschlossen sind und nunmehr im Benehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Straubing-Bogen die Abnahme der Arbeiten erfolge. Unverändert billigte der Gemeinderat die seitens der Verwaltung vorgelegte Einteilung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 24.09.2017. Aus den Reihen des Sitzungsgremiums wurde auf geringfügigen Ausbesserungsbedarf an der Straße Ochsenweiher bzw. der Straße Am Anger hingewiesen. Dem öffentlichen Teil der Sitzung schloss sich ein nichtöffentlicher mit Beschlussfassungen zu Beitrags-, Personal- und Grundstücksangelegenheiten an.