Umfassend und detailliert befassten sich Bürgermeister Rudi Seidenader und der Gemeinderat zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro MKS (Ascha) mit den vielen eingeangenen Stellungnahmen, die bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für das geplante Projekt „Bayerwald Familienpark" eingegangen waren. Der Gemeinderat gab in dem mit zwölf Stimmen einmütig gefassten Abwägungsbeschluss einmütig grünes Licht für die weiteren Planungsschritte.
Etliche Vorgaben und Anregungen wurden zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Forstverwaltung in die Planung eingearbeitet, die weitergeführt wird, wenn die Herausnahme des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet vom Kreistag Straubing-Bogen bejaht wird. Die Regierung von Niederbayern hat die Antragsunterlagen und die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens auf seine Raumverträglichkeit geprüft und mit einer positiven Stellungnahme abgeschlossen.
In dem Tagesordnungspunkt-Marathon von gut drei Stunden wurde festgestellt, dass zwar gewisse Bedenken von verschiedenen Behörden, wie beispielsweise Regierung, Landratsamt und Privatpersonen vorgetragen wurden, diese jedoch in der Abwägung durch eine optimierte Planung der Eingriffs- und Ausgleichregelung in Natur und Landschaft zurückgestellt werden konnten. Die Befürchtung von Anwohnern des Baugebietes Ziegelfeld, dass durch die spätere Nutzung des von der Gemeinde im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sport- und Freizeitgeländes erhöhte Lärmimmisssionen auftreten, konnte durch eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene lärmimmissionsschutzfachliche Machbarkeitsstudie entkräftet werden. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind danach nicht erforderlich.. Bürgermeister Rudi Seidenader und Landschaftsarchitekt Thomas Althammer vom Planungsbüro MKS, zeigten den aktuellen Sachstand auf und trugen umfassend die Vorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vor, die nicht so negativ waren bzw. entkräftet wurden, sodass die Machbarkeit des Projektes grundsätzlich nicht in Frage gestellt ist. So werden die in der landesplanerischen Beurteilung der Regierung geforderten Maßgaben der Raumordnung beachtet und in der landschaftspflegerischen Begleitplanung umfangreiche Maßnahmen aufgenommen und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt, die Beeinträchtigungen der vom Vorhaben betroffenen Biotope, Lebensräume und Arten sowie des Landschaftsbildes auf das Minimum reduziert. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden durch Ausgleichmaßnahmen im nahe gelegenen Waldbereich des Dießenbachtals ausgeglichen. Die Anmerkungen und Auflagen des Staatl. Bauamtes, Straßenbaubehörde, zur Linksabbiegespur an der Staatsstraße werden beachtet, ebenso wie die Hinweise des Amtes für Landwirtschaft bezüglich der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen, die mit einer 5,50 m breiten Zufahrt gesichert bleibt. Im Hinblick auf den Waldfunktionsplans für die Region Donau-Wald wird die Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung überarbeitet und flächenmäßig ausgeweitet. Bei der Planung des Freizeitparkes werden die Möglichkeiten zum Flächen sparenden Bauen und zur Minimierung der Bodenversiegelung in vielfältiger Weise genutzt, wurde zudem aufgezeigt. Eine attraktive ÖPNV-Verbindung zur Reduzierung des Individualverkehrs wäre auch im Interesse der Gemeinde, wurde zur Forderung des Bundes Naturschutz ausgeführt.
Das Projekt weise durch seine in die natürliche Landschaft eingebetteten Freizeiteinrichtungen, dem Themenbereich Wasser und den umfassend barrierefreien Angeboten für eine neue Zielgruppe ein eigenständiges Profil auf, dass sich von den bestehenden Anlagen im Umkreis deutlich absetzt mit der Rutschenwelt, der Seniorenbahn Wie-Li, der interaktiven Bootsfahrt oder Maibaum-Karussell, Pferdereitbahn und Traktorbahn. Angesichts von 53 Millionen Tagesreisen und 13,5 Millionen Übernachtungen in Niederbayern sei ein ausreichendes Potenzial für einen wirtschaftlichen Betrieb aller im Raum vorhandenen und geplanten Anlagen gegeben. Diese Einschätzung werde auch vom Amt für Tourismus des Landkreises Straubing-Bogen und im Grundsatz durch den Tourismusverband Ostbayern geteilt, wurde zum Vorbringen der Nachbargemeinde Sankt Englmar konstatiert.
Zu den vorgetragenen Anliegerbedenken aus dem Baugebiet „Ziegelfeld zum „Schutzgut Mensch und Eigentum" mit den Schwerpunkten Verkehrs- und Anlagenbetriebslärm wurde auf die fachliche Stellungnahme des Büros hoock-farny ingenieure Bezug genommen. Das erstellte Schallschutzgutachten berücksichtigt ein gesteigertes Verkehrsaufkommen und nimmt Bezug auf die Auswirkungen des zu erwartenden Lärmes der Freizeitanlage. Es schließt mit dem Ergebnis ab, dass die gesetzlich vorgegebenen Immissionsgrenzwerte im Untersuchungsbereich unterschritten und zum Teil deutlich unterschritten werden. „Eine für die Anlieger nicht hinnehmbare Belastung der nächstgelegenen Immissionsorte ist nicht abzuleiten und eine umweltrelevante Erhöhung der Feinstaubdeposition auszuschließen."
Zum Schutz des nahegelegenen Anwesens Dießenberg beschloss der Gemeinderat, dass die Schutzwirkung der Waldflächen im größtmöglichen Umfang zu erhalten und durch geeignete waldbauliche Maßnahmen und forstlche Pflegemaßnahmen zu unterstützen ist. Hierzu werden die Waldflächen mit der Zweckbestimmung „Immissionsschutz" festgesetzt und in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen.
Zusammenfassend kam so das Beschlussgremium zum Ergebnis, dass die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch erforderlichen Sachverhalte fachlich richtig und in einem für die Abwägung erforderlichen Umfang geprüft wurden. Abschließend wurden die aufgrund der Behandlung der Stellungnahmen aktualisierten Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zu den Deckblattänderungen zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan vorgestellt und einstimmig gebilligt, die nun Grundlage für das weitere Genehmigungsverfahren sind.
Im Fortgang der Tagesordnung wurde ein Antrag der JU Neukirchen zur Unterschriftensammlung am Kirtamarkt gegen den Motorradlärm grundsätzlich begrüßt. Der Gemeinderat beschloss mit neun zu drei Stimmen, dass die Unterschriftensammelaktion aber nur am Rande des Marktgeschehens statt finden darf, da das traditionelle Kirchweihfest von nicht dem Marktzweck dienen Aktivitäten freigehalten werden soll.
Zur Information gab der Rathauschef noch die vom Bundesministerium für Umwelt bewilligte staatliche Zuwendung von 10.264 Euro zu Gesamtinvestitionen von 51.320,00 Euro für eine Modernisierung und Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED statt. Das im Rahmen der ILEnord23 beauftragte Ingenieurbüro wurde aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme durch eine vertiefte Prüfung zu untermauern. Erfreulich wertete es der Bürgermeister, dass durch die Beteiligung an der Bündelsausschreibung ab 01.01.2014 ein günstiger Strombezug möglich und ein durchschnittliches Einsparpotenzial von rund 30 Prozent gegeben ist sowie nach Informationen der Schulleitung im kommenden Schuljahr 2013/14 weiterhin vier Klassen gebildet werden können, wobei aufgrund der geringen Schülerzahl Lehrerstunden einzusparen und klassenübergreifend in gemischten Lerngruppen unterrichtet werden muss.