Gemeinderatssitzung vom 18.12.2013

Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Gemeinderat in seiner letzten Arbeitssitzung des Jahres 2013 zu bewältigen.

Eingangs beschloss der Gemeinderat den Ankauf einer gebrauchten Astschere von der Stadt Bad Kötzting als Anbaugerät für den Unimog und den Kauf der dazu notwendigen Verbindungsteile zu Gesamtkosten von 4.300 Euro. Damit wird der Straßenunterhalt erleichtert, da einwachsende Äste und Sträucher nunmehr mit dem Unimog-Anbaugerät maschinell zurückgeschnitten werden können. Eine enge Zusammenarbeit der Bauhöfe der VG-Mitgliedsgemeinden untereinander und die Einbindung der angrenzenden Grundstückseigentümer wird in diesem Bereich weiterhin angestrebt.

 

Sodann wurde das Ratsgremium von Bürgermeister Rudi Seidenader über die Neueinführung des Digitalfunks für die Feuerwehren im Landkreis informiert. Nach kurzer Diskussion wurde entschieden, dass die Gemeinde Neukirchen als Erstteilnehmer am BOS-Digitalfunk und am erweiterten Probebetrieb ab Juni 2015 teilnimmt. Die geschätzten Kosten für die Erstausstattung der drei Ortsfeuerwehren in Höhe von rund 17.000 Euro sind in die Haushalts- und Finanzplanung 2014 einzustellen, wurde weiterhin beschlossen. Zur gemeindlichen Rechtsschutzversicherung wurde festgelegt, die Selbstbeteiligung der Gemeinde bei 250 Euro zu belassen, wobei sich der Beitrag für das neue Jahr um etwa 350 Euro auf rund 2.060 Euro erhöht. Die neue Zusatzdeckung in Höhe von 50.000 Euro für Streitigkeiten vor den bayerischen Vergabekammern wurde nicht für erforderlich gehalten.

 

Gebilligt wurde von den Ratsmitgliedern die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe der Arbeiten zur Erstellung der Rucksackwände mit Bilderleistemit geschätzten Gesamtkosten von 3.600 Euro in der Kindertagesstätte.

 

Ratsvorsitzender Seidenader informierte sodann über den anstehenden Ankauf einer Wärmebildkamera für die FFW Neukirchen und die Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern. Gemeinderat und Kommandant Günther Neuhierl erläuterte hierzu die Einsatzbereiche einer solchen Wärmebildkamera und sicherte eine Mitfinanzierung seitens der FFW Neukirchen zu. Der Gemeinderat entschied sodann einmütig den Ankauf des Neugerätes FLIR K 50 bei Kosten von etwa 6.000 Euro. Nach Aussage der Regierung von Niederbayern wird eine staatlichen Zuwendung in Höhe von 2.750 € in Aussicht gestellt, wenn der Auftrag für die Beschaffung der Wärmebildkamera von der Gemeinde noch im Dezember erteilt wird. Eine Änderung der Förderrichtlinien ab 01.Januar 2014 verbunden mit einer Minderung des Pauschalfördersatzes ist zu erwarten.

 

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die erfolgte Abnahme der neugebauten Kindertagesstätte „St. Martin" und die erteilte Betriebserlaubnis durch das Landratsamt. Am 11.12.2013 segnete Pfarrer Simeon Rupprecht den Neubau in einer kleinen Feierstunde mit Bürgermeister Seidenader, dem Personal und den Krippen- und Kindergartenkindern. Weiterhin seien die PV-Anlage im Bereich der Mehrzweckhalle und des Kindergartens in Betrieb genommen worden. Seitens der Regierung von Niederbayern sei eine zweite Teilzuwendung von 109.500 Euro zur Erweiterung der Kinderkrippe bewilligt sowie eine zweite Zuweisung von 93.000 Euro für den Kindergartenneubau ausbezahlt worden. Die Straßenbaumaßnahme zu einem Wohnhaus in Inderbogen und die Sanierung der Kontrollschächte der Abwasseranlage im Bereich des Baugebietes Nußbaumer Höhe und Erlenweg wurde durch die beauftragte Baufirma Schedlbauer durchgeführt. Der gemeindliche Beitrag an die Kreismusikschule beziffert sich auf 1.800 Euro.

 

Mit Maria Brem und Thomas Zißler seien zwei engagierte Bürger mit dem Ehrenzeichen des Bay. Ministerpräsidenten für besondere Verdienste im Ehrenamt ausgezeichnet worden. Der gesamte Gemeinderat gratulierte Bürgermeister Rudi Seidenader zu seiner Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde für langjährige Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung. Nachfolgend konnte der Rathauschef berichten, dass die Regierung von Niederbayern kürzlich zum Bauleitplanverfahren für den „Bayerwald Familienpark" die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Arten Haselmaus und Zauneidechse in Aussicht gestellt habe. Die Entscheidung ergeht aufgrund des von der Gemeinde vorgelegten Gutachtens zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, des Gutachtens von Prof. Dr. Romeiß-Stracke zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Familien- und Freizeitparkes sowie der Ergebnisse der Alternativstandortprüfung durch das Planungsbüros MKS und der von der Gemeinde angeführten Gründe, die das eingehende öffentliche Interesse an dem Vorhaben darlegen.

 

Durch zahlreiche, fachgerechte Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die teilweise bereits im Vorfeld durchgeführt werden, wird den artenschutzrechtlichen Belangen hinreichend Rechnung getragen. Eine fachkundige Bauleitung wird das Bauvorhaben begleiten. Neue artgerechte Lebensräume werden geschaffen. Die Gemeinde strebt auch zukünftig eine enge Abstimmung mit den Naturschutzbehörden bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen an. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein wesentlicher Baustein, um das laufende Bauleitplanverfahren erfolgreich abschließen zu können.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Alle diesbezüglich vorgebrachten Anregungen, Auflagen und Bedenken der Behörden erscheinen nach einer ersten Prüfung insgesamt durchaus positiv abwägbar", resümierte das Gemeindeoberhaupt.

 

In diesem Zusammenhang bekrittelte Seidenader die im Hinblick auf die anstehenden Bürgerentscheide (Ratsbegehren für den Familien-Freizeitpark und Bürgerbegehren gegen den Familien-Freizeitpark) am 12.1.2014 von Kritikern in Umlauf gebrachten diffamierenden Darstellungen, gefälschten Briefe und haltlosen Argumente. Die Anbringung von Aufklebern an öffentlichen Wanderwegschildern, Wänderbänken und dergleichen stellt eine Sachbeschädigung dar, verursacht für die Gemeinde zusätzliche Kosten und wird auf das Schärfste verurteilt. Den Kritikern ist offensichtlich nicht an einer sachlichen Diskussion gelegen. Die im Infoschreiben der Bürgerinitiative kürzlich zitierte Aussage des Landratsamtes, „dass mit der Bauleitplanung das planungsrechtliche Anbindegebot nicht beachtet werde", wird durch die aktuelle Stellungnahme des Landratsamtes im Rahmen der öffentlichen Auslegung widerlegt. Gerade durch die von Beginn an von der Gemeinde geplante Ausweisung der öffentlichen Sport- und Freizeitanlage in der Nähe der bestehenden Hofstelle „Urberhof" kann eine Anbindung an die bestehende Bebauung erreicht werden.

 

Die Gemeinde habe zum beschlossenen Ratsbegehren „pro Freizeitpark" eine Bürgerinformation an alle Haushalte gerichtet und im Internet veröffentlicht. Da es bei der Verteilung zu einzelnen Problemen kam, entschied das Ratsgremium, eine nochmalige lückenlose Verteilung von 700 Flyern zu veranlassen. „Jeder wahlberechtigte Bürger/in ist aufgerufen, bei diesen Bürgerentscheiden mit weitreichender Bedeutung für die gemeindliche Zukunftsentwicklung seine Stimme abzugeben oder die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen", so Seidenader abschließend.

 

Am Ende der Sitzung richtete Bürgermeister Rudi Seidenader herzliche Dankesworte für die gute, vertrauensvolle und stets sachbezogene Arbeit im vergangenen Jahr an den Gemeinderat und die Verwaltung. Geschäftsleiter Pollmann bedankte sich für die einvernehmliche Zusammenarbeit beim Ratsgremium und im Besonderen bei Bürgermeister Rudi Seidenader.