Bauanträge für den Bayerwald-Familienpark genehmigt – Deckblattänderung „WA Waldweg" beschlossen
Das Speichervolumen des Regenüberlaufbeckens „RÜB 1 – Auf der Au" soll nicht vergrößert werden. Anstelle dessen soll der Mischwasserzufluss zur Kläranlage bei der anstehenden Modernisierung erhöht werden. Dies wurde bei der im Rathaus stattgefundenen Sitzung entschieden, bei der ebenso verschiedene Bauanträge für den Bayerwald-Familienpark, die Deckblattänderung Nr. 2 zum Wohnbaugebiet Waldweg und eine Änderungssatzung für die Gebühren der Schulkinder-Mittagsbetreuung in der Kindertageseinrichtung genehmigt wurden.
Zu TOP 1 wurden dem Gemeinderat von Landschaftsarchitekt Thomas Althammer, Planungsbüro MKS, umfangreich die Bauanträge für den Bayerwald Familienpark Neukirchen für die Bereiche „Parkplatz mit Zufahrt", „Freizeitanlage" und „Coaster" sowie den Freiflächengestaltungsplan mit den behindertengerechten Zugängen und Wegeführungen erläutert. Zugleich legte der Planer detailliert die jeweiligen Pflanzpläne für die Grünanlagen sowie den Entwässerungsplan vor. Weiterhin wurde zur Löschwasserversorgung über eine Abstimmung mit Kreisbrandrat Uttendorfer informiert, wonach ein Hydrant und eine zusätzliche Zisterne für den Erstangriff vorgesehen werden. Das weitere Löschwasser kann aus dem Stauweiher entnommen werden. Zudem wurde ausgeführt, dass für die weiteren Fahrgeschäfte entsprechende Bauanträge zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen sind.
Der Gemeinderat nahm beschlussmäßig Kenntnis von den eingereichten Bauanträgen und den näheren Erläuterungen vom Planungsbüro MKS und stellte einmütig das gemeindliche Einvernehmen fest. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wegen der Überschreitung der Baugrenzen im Bereich „Freizeitanlage" wird erteilt. Diese Befreiung war geboten, um einen barrierefreien Zugang zur Eingangsebene Wie-Li zu gewährleisten mit eigener Zufahrt und zwei Kurzzeitparkplätzen für Behinderte.
Dipl. Ingenieur Josef Steinbauer, Ingenieurbüro KEB, Straubing, zeigte die Sanierungsplanung zur Mischwasserentlastungsanlage mit Regenüberlaufbecken ( RÜB 1) samt Berechnungsgrundlagen für das RÜB und die Kläranlagen Neukirchen und Obermühlbach sowie die Auswirkung eines späteren Anschlusses des Einzugsgebietes der Kläranlage Obermühlbach auf die Mischwasserentlastungsanlage auf.
Bürgermeister Rudi Seidenader informierte den Gemeinderat, dass die Sanierungsplanung fristgerecht, gemäß Bescheid vom 26.06.2012 beim Landratsamt eingereicht wurde. Der Gemeinderat beschloss entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros das Speichervolumen des RÜB baulich nicht zu vergrößern und anstelle dessen den Mischwasserzufluss zur Kläranlage Neukirchen auf bis zu Qm = 21,5 l/s zu erhöhen. Die Kläranlage Neukirchen soll bei der notwendigen Modernisierung und Erweiterung baulich so angepasst werden, dass der erhöhte Mischwasserzufluss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den wasserwirtschaftlichen Anforderungen behandelt werden kann. Zudem soll ein möglicher späterer Anschluss der Kläranlage Obermühlbach an die Abwasseranlage Neukirchen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Das KEB-Planungsbüro sicherte die Vorlage des Bauentwurfes entsprechend dem obigen Beschluss mit den entsprechenden Alternativen bis Ende September 2014 zu.
Nachfolgend fasste das Ratsgremium den Abwägungsbeschluss zu den im öffentlichen Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 13 und zur Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „WA Waldweg" durch Deckblatt Nr. 2 im Zuge der öffentlichen Auslegung vor. Dabei wurde die Abwägungsempfehlung der HIW Architektengemeinschaft, angenommen und die Bauweise „E + D" beibehalten.Abschließend folgte der Feststellungsbeschluss für die Deckblattänderung Nr. 13 und die Deckblattänderung Nr. 2 als Satzung beschlossen. Damit wurde Baurecht für ein privates Wohnbauvorhaben geschaffen.
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom Juni zur Änderung der Gebühren für die Schulkinder-Mittagsbetreuung war auch die Gebührensatzung der Kindertageseinrichtung anzupassen. Der Gemeinderat winkte die entsprechende Satzungsänderung mit Inkrafttreten zum 01.September einmütig durch. Die Gebühren für die Mittagsbetreuung betragen für die in der Kindertageseinrichtung aufgenommenen Schulkinder monatlich 19 bis 56 Euro im Rahmen der gebuchten Besuchszeit von einer bis fünf Stunden.
Fortfahrend erläuterte der Bürgermeister den bisherigen Verfahrenstand für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Für die Umrüstung sind unter bestimmten Fördervoraussetzungen (u.a. Investition von mind. 50.000 Euro und eine Energieeinsparung von mindestens 60 Prozent) derzeit Fördermittel in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten möglich, wobei der Bewilligungszeitraum nunmehr Ende Juli abläuft. Aufgrund der vorgelegten Daten und Grundlagen des Planungsbüros HPE und der vor etwa drei Jahren erfolgten Installation von Energiesparleuchten entschied der Gemeinderat, die LED- Umrüstung derzeit nicht durchzuführen. Beim nächsten Wartungsintervall der Bayernwerk AG im Jahr 2016 wird sich das Ratsgremium erneut mit der noch energieeffizienteren LED-Technik, die dann noch ausgereifter und auch kostengünstiger sein dürfte, befassen.
Das Gemeindeoberhaupt informierte über die zum 1. September 2015 derzeitig ausgeschriebene Ausbildungsstelle zum/zur Verwaltungsfachangestellten bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, und über die von der EU-Kommission genehmigte Bayerische Breitbandrichtlinie, wonach nach dem derzeitigen Informationsstand für Neukirchen das Markterkundungsverfahren aufgrund der neuen Richtlinie erneut zu starten ist. Weiterhin berichtete Seidenader über die nochmalige frühzeitige Behördenbeteiligung zum Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen wegen der zwischenzeitlichen Aufteilung des Planungsgebietes in drei Teilgebiete, über die konstant gebliebene Schülerzahl beim Mittelschulverbund Hunderdorf-Mitterfels-Stallwang im Schuljahr 2014/15, wobei allerdings am Standort Stallwang keine Mittelschulklassen unterrichtet werden. Weiterhin sei eine Vorbesprechung zur Generalsanierung der Grundschule mit Mehrzweckhalle in Neukirchen erfolgt und das Entwurfskonzept wird Architekt Winkler in der nächsten Sitzung am 6. August vorstellen.