Gemeinderatssitzung vom 16.09.2015

Grünes Licht für modernen Internetauftritt

Kostenbeteiligung zu Straßenausbaumaßnahmen zum Abschluss des TG-Verfahrens

 

Die Gemeinde beteiligt sich mit Kosten von gut 259.000 Euro zu vier Straßenausbaumaßnahmen zum Abschluss des TG-Verfahrens Obermühlbach. Dies entschied der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Weiterhin wurden der Vorschlag zur modernen Neugestaltung der Gemeinde-Homepage, der Ankauf eines neuen Schulbusses und die Digitalfunk-Umrüstung für die Ortsfeuerwehren gebilligt.

 

Zum ersten Tagesordnungspunkt zeigten Bürgermeister Rudi Seidenader und Verwaltungsangestellte Manuela Sepaintner den Entwurf der bei der Firma „idowapro" beauftragten Aktualisierung und Modernisierung der Gemeinde-Homepage auf. Die moderne Neugestaltung und die neue Gliederung des Internetauftritts wurden anhand einer vorläufigen Startseite und eines Gliederungsschemas zur Kenntnis gegeben. Der barrierefreie Zugang und die responsive Gestaltung der Homepage ist ein wesentliches Ziel. Das Ratsgremium sprach sich einmütig für die vorgestellte grundlegende Überarbeitung des Webauftritts (Relaunch) aus.

 

Fortfahrend informierte der Rathauschef über den Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Obermühlbach. Danach könnte die Teilnehmergemeinschaft (vorbehaltlich eines notwendigen Vorstandsbeschlusses) die Planung und Finanzierung von vier Ausbaumaßnahmen zur Instandsetzung und Anpassung von Straßen an die landwirtschaftlichen Anforderungen durchführen: Oberbauverstärkungen der Straßen Bayerweg, Thannerhof-Steg, Kager-Mitterberg sowie die Aufbesserung der Straße Obermühlbach-Stegberg. Voraussetzung für die Umsetzung sei eine 50prozentige Kostenbeteiligung der Gemeinde zu den Investitionskosten zuzüglich Nebenkosten von voraussichtlich insgesamt rund 462.900 Euro. Der gemeindliche Kostenanteil beziffert sich demnach auf rund 259.200 Euro. Die Planung, Bauleitung und Rechnungslegung würde über die Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach erfolgen.
Der Gemeinderat stimmte einmütig dem Vorschlag für die Straßenausbaumaßnahmen 2016 und der finanziellen Kostenbeteiligung zu.

 

Für die notwendige Ersatzbeschaffung eines Schulbusses wurde ein VW Transporter mit neun Sitzen und 110 kW mit Allrad-Antrieb und einigen Zusatzausstattungen in's Auge gefasst, so Seidenader. Er wurde beauftragt, zur vorliegenden Offerte zwei weitere Angebote und Preisangebote zur Inzahlungnahme des abzugebenden Schulbusses einzuholen.

 

Zum Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Betriebsgebäude auf dem Grundstück „Zur Hohen Linde 3" wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Für die beantragte Dachform „Walmdach" wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebilligt und auf die noch vorzunehmende Vorlage eines qualifizierten Freiflächen-Nutzungsplanes verwiesen.

 

Sodann nahm der Bürgermeister Bezug auf eine Anfrage von Anwohnern aus Obermühlbach, im Zuge des Brückenneubaus (St 2147) auch den Entwässerungsgraben von der Hammerschmiedstraße bis zum Obermühlbach zu verrohren. Der Gemeinderat entschied, derzeitig keinen Auftrag zu erteilen. Eine evtl. Stabilisierung und Sicherung des Abflussquerschnittes oder Verrohrung des Grabens sollte im Rahmen der heute beschlossenen Straßenbaumaßnahmen 2016 zum Abschluss der TG-Maßnahmen geprüft und ggf. durchgeführt werden. Vorgelegt wurden die zwei Angebote zum Verkauf des gebrauchten Bauhof-Laders mit Anbaubagger und Zubehör. Der Zuschlag wurde an den meistbietenden Angebotssteller (10.500 Euro) erteilt.

 

Der Ratsvorsitzende verwies auf die Unfallverhütungsvorschriften, wonach am Friedhof Grabmale zu entfernen sind, wenn ein sicheres Ausheben des Grabes nicht gewährleistet sei. Eine Entfernung sei nicht erforderlich, wenn Streifenfundamente vorhanden und die Grabmale sicher befestigt sind. Die Bestattungsunternehmen werden das Ausschachten von Gräbern nur noch vornehmen, wenn die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten sind. §18 der gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungssatzung regelt bereits, dass für die Standsicherheit der Grabmale, auch beim Ausschachten von Gräbern, die Verantwortung bei den Grabnutzungsberechtigten liegt. Die Bestattungsunternehmen und die Grabnutzungsberechtigten werden laut Beratungsergebnis mit einem Info-Blatt darüber informiert, dass im Bedarfsfall die Grabnutzungsberechtigten zur Entfernung des Grabmales durch Beauftragung eines Steinmetzes verpflichtet sind.

 

In Abstimmung mit den Kommandanten der gemeindlichen Ortsfeuerwehren und der Verwaltung seien im Benehmen mit der Firma Klein Kommunikationstechnik GmbH, Altdorf die bedarfsnotwendigen Ausstattungsgegenstände für die anstehende Digitalfunk-Umstellung und den Einbau der Geräte in die Feuerwehrfahrzeuge erarbeitet worden, gab Bürgermeister Seidenader bekannt. Danach errechnet sich für die Fahrzeuge der FF Neukirchen (LF 8/6 und MZF) und Sparr (TSF) eine Kostensumme von rund 7.400 Euro als wirtschaftlichster Angebotspreis.

 

Der Gemeinderat beschloss den Zuschlag an das Unternehmen Klein gemäß Angebot zu erteilen. Antragsgemäße Zustimmung fand fortfahrend die Wiederausweisung der Schulbushaltestelle Lohmühl für das Schuljahr 2015/16. Der Sitzungsleiter informierte über das Netzwerk Streuobst, wonach für den Maßnahmeteil A „Naturschutz und der Landschaftspflege" bei einem Fördersatz von 85% Zuschüsse von rund 32.000 Euro für das Jahr 2016 bewilligt wurden.

 

Bei der abschließenden Ausbaubesprechung für das neue Tragkraftspritzenfahrzeug der FF Obermühlbach bei der Firma Furtner & Ammer wurde mitgeteilt, dass mit der Fahrzeugübergabe noch im Jahr 2015 gerechnet werden könne. Abschließend wurde beschlossen, das von der heimischen Künstlerin Renate Haimerl-Brosch für 2016 erneut geplante Kunstsymposium in Neukirchen wieder mit einem Zuschuss zu fördern.