Gemeinderatssitzung vom 25.11.2015

Quellschüttungen aufgrund der klimatischen Verhältnisse rückläufig

Breiten Raum nahm der Sachstandsbericht Wasserversorgung Neukirchen in der kürzlich stattgefundenen Gemeinderatssitzung ein. Dabei wurde deutlich, dass Quellschüttungen nachlassen und bei drei Privatversorgungen aktuelle Engpässe beim Wasseraufkommen bestehen. Weiterhin wurde der ILE nord 23 Beschlussvorschlag für eine gentechnikfreie Anbauzone angenommen.

 

Bürgermeister Seidenader berichtete ausführlich über den aktuellen Sachstand zur Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet, erläuterte die Betriebsergebnisse der drei gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen in den Jahren 2014 und 2015 und zeigte die Möglichkeiten für eine gesicherte Wasserversorgung für die bebauten Grundstücke Taußersdorf 12 und 13 auf. Der Ratsvorsitzende informierte dabei über die Auswertung der Ganglinien der drei Wasserversorgungsanlagen für die Jahre 2014 und 2015, das Wasserdargebot pro Monat der jeweiligen Quellgebiete und den monatlichen Wasserverbrauch. Die klimatischen Verhältnisse führten zum Rückgang der Quellschüttungen und erfordern betriebliche Maßnahmen, resümierte Bürgermeister Seidenader. Eine Betriebsstörung bei einem Gewerbebetrieb führte zu einem kurzzeitigen deutlich erhöhten Wasserverbrauch auch in den Nachtstunden und verdeutlichte die Probleme bei Anlagendefekten. Er verwies bezüglich der allgemeinen Situation der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und auch bei einer Reihe von Einzeltrinkwasserversorgungsanlagen im Bayerischen Vorwald auf entsprechende Presseberichte. Für die Gemeinden ergeben sich dadurch neue Aufgabenstellungen die in enger Abstimmung mit den meist betroffenen Einzelgehöften in den Randbereichen der Gemeinde gelöst werden müssen. Im Gemeindebereich Neukirchen seien derzeitig aktuell drei Engpässe bei privaten Einzelversorgungsanlagen bekannt.

 

Die Ersterschließung eines Ortsteils kann nur mehr mit staatlichen Zuwendungen gefördert werden, wenn der Zuwendungsbescheid spätestens bis 31.12.2015 vom Wasserwirtschaftsamt ergeht. Die Anwesen Taußersdorf 12 und 13 können durch die eigenen Quellen nur mehr bedingt versorgt werden. Der Anschluss dieses Ortsteilbereichs an das Wasserversorgungsnetz Windberg im Ortsteil Oberbucha, stellte sich nach der Untersuchung von vier Varianten als am wirtschaftlichsten dar. Aufgrund der vorliegenden Sachlage beschloss der Gemeinderat mit zehn zu zwei Stimmen die Zuwendungsantragsunterlagen umgehend erstellen zu lassen für den Anschluss der zwei Anwesen in Taußersdorf an die Wasserversorgung der Gemeinde Windberg, die Trinkwasser von der Wasserversorgung Bayerischer Wald bezieht.

 

Der Bürgermeister gab den in der Beteiligtenversammlung der ILE nord23 verabschiedeten Beschlussvorschlag zur „Grünen Gentechnik" bekannt. Das Ratsgremium entschied die vorgelegte ILE-Beschlussvorlage unverändert als Gemeinderatsbeschluss zu übernehmen. Danach bekennt sich die Gemeinde uneingeschränkt zur bäuerlichen Landwirtschaft und unterstützt die freiwillige Selbstverpflichtung der Landwirte, auf den Freilandanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten. In neuen Pachtverträgen über landwirtschaftliche Nutzflächen wird künftig vereinbart,dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht erlaubt ist.

 

Das Gemeindeoberhaupt informierte sodann, dass die Gemeinde Windberg dem gastweisen Schulbesuch einer Schülerin in der 1. Klasse der Grundschule Neukirchen zugestimmt hat. Zum geplanten Geh- und Radweg parallel der Staatsstraße St 2139 im Bereich Taußersdorf wurde bei einem Ortstermin mit dem Staatlichen Bauamt abgesprochen, dass die vorhandene Bushaltestelle Taußersdorf ebenfalls im Zuge der Maßnahme umgebaut und die Investitionskosten gefördert werden können. Der Breitbandausbau wird auch durch den Landkreis Straubing-Bogen gefördert. Land­rat Josef Laumer händigte den Zuwendungsbescheid aus, wonach eine Landkreisförderung von 19.167 Euro in Aussicht steht. Die Gemeinde ist nach neuen Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern – Kommunalinvestitionsprogramm –antragsberechtigt. Dabei kommen nach den aufgelisteten Maßnahmen die energetische Sanierung sowie Maßnahmen zum Abbau von bauli­chen Barrieren in der Grundschule im Rahmen der Generalsanierung in Betracht. Der Sitzungsleiter verwies zudem auf die Unterzeichnung der Zweckvereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Stadt Straubing, dem Markt Schwarzach und den Gemeinden Niederwinkling und Parkstetten für den Einsatz einer mobilen Schlammentwässerungsanlage. Bei der Vergabe der Auszeichnung „Tourist Award" durch den Tourismusverband Ostbay­ern bei Joska Kristall in Bodenmais wurde die Festspielgruppe Neukirchen in der Kategorie „Innovativster Kulturanbieter" als einer von drei Bewerbern für die Auszeichnung nominiert.