In der Sitzung am 09.11.16 hatte sich der Gemeinderat in der Hauptsache mit seiner abschließenden Stellungnahme zum Landesentwicklungs-planentwurf und der Änderung der Straßenentwässerung in der Ortsstraße Taußersdorf zu befassen. Mit auf der Tagesordnung stand auch die Behandlung von drei Bauanträgen mit den jeweils beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Oberes Ziegelfeld, sowie die Marktfestsetzung für einen Weihnachtsmarkt auf Gut Haggn als Spezialmarkt für die Dauer von drei Jahren.
Eingangs stellte Bürgermeister Rudi Seidenader heraus, dass die bestehende Oberflächenentwässerung der Ortsstraße Taußersdorf derzeit über eine Verrohrung entlang der Grundstücke und einen offenen Graben bzw. Mulde erfolgt. Eine Regenwasserkanalisation, die Bestandteil der gemeindlichen Abwasseranlage ist, besteht nicht. Um künftig das von der Straße in private Grundstücksflächen zwischen Taußersdorf 2 und 4 unkontrolliert abfließende Oberflächenwasser gezielt zu sammeln und in die bestehende Verrohrung einzuleiten, ist eine Änderung der Straßenwässerung vorzunehmen. Hierzu ist auf Gemeindegrund eine ca. 85 m lange Wasserführung mittels eines anzubringenden zehn Zentimeter hohen Straßenhochbord zwischen den Grundstücken Taußersdorf 2 und 4, einmündend in den bestehenden Einlaufschacht auf Höhe Taußersdorf 4 vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Änderung der Straßenentwässerung Taußerdorf vorzunehmen und erteilte hierzu den Bauauftrag an die Fa. Max Streicher GmbH & Co.KG aA bei einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 22.900 €. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass bei Starkniederschlagsereignissen weiterhin die Gefahr von Schäden für die bebauten Grundstücke durch wildabfließendes Oberflächenwasser besteht. Die Maßnahme dient ausschließlich der gezielten Sammlung und Ableitung des Niederschlagswasser aus dem Bereich der Ortsstraße.
Aus der Sicht des Gemeinderates Neukirchen wurde einstimmig festgestellt, dass Änderungen an dem vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) notwendig, einzuarbeiten und zu berücksichtigen sind, um das Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen zu erhalten und zu schaffen, erreichen zu können. Bei den Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf sah das Gemeindegremium den Bedarf, dass die Ermittlung des Strukturindikators den Gemeinden im Einzelnen darzulegen wäre, um entsprechende Transparenz zu schaffen, die dann gleichwohl auch den Bürgern weitervermittelbar ist. Dies gilt vor allem für die Gemeinde, da nicht erkennbar ist, inwieweit die Auswirkungen des Zensus 2011 Einfluss in die Beurteilung gefunden haben. Bei der Ermittlung des Strukturindikators sind auch die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde und die im Bewertungszeitraum getätigten Investitionen zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen im ländlichen Raum mit zu berücksichtigen. Ein entsprechend zu gewichtendes Einzelkriterium sollte ergänzend eingeführt werden. Als weitere Forderung sah Gemeinderat den Nachbesserungsbedarf, die Fördersätze zwischen den Kommunen, die in den Raum mit besonderem Handlungsbedarf aufgenommenen sind, und den nicht aufgenommenen Kommunen deutlich anzugleichen, damit das Fördergefälle reduziert und mehr Fördergerechtigkeit geschaffen wird. Dies trifft insbesondere auf die Kommunen zu, die direkt an Kommunen angrenzen, die im RmbH liegen. In Bezug auf das sogenannte Anbindegebot forderte das Gemeindegremium ergänzend, dass der Ausnahmetatbestand auch für Gewerbe- und Industriegebiete gelten muss, die zur Ansiedlung von Betrieben und deren Erweiterungen notwendig sind, um den örtlichen Bedarf zu decken und wohnortnaher Arbeitsplätze zu sichern. Die Entscheidung über einen (nicht angebundenen) Standort muss vielmehr in die Verantwortung der planenden Gemeinde gelegt und im Rahmen der Abwägung aller berührten öffentlichen und privaten Belange getroffen werden. Denn ergibt sich dabei, dass es z. B. aus topographischen oder anderen Gründen keinen geeigneten angebundenen Standort gibt, dann muss eben im Einzelfall auch ein nicht angebundener Standort möglich sein. Dies würde man dadurch erreichen, dass aus dem Anbindeziel ein Anbindegrundsatz würde, von dem in der Bauleitplanung bei entsprechender Begründung auch abgewichen werden könnte. Ansonsten bestand mit den weiteren Änderungsvorgaben Einverständnis.
Zu den drei Bauanträgen zur Errichtung von jeweils einem Einfamilienhaus mit Garage für Oberes Ziegelfeld 2, Oberes Ziegelfeld 3 und Oberes Ziegelfeld 9 erteilte der Gemeinderat die jeweils notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und erteilte zu den Bauvorhaben sein Einvernehmen. Das Gemeindegremium erteilte auch seine Zustimmung zur Marktfestsetzung für den Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt für die Dauer von drei Jahren, also 2016, 2017 und 2018, jeweils am ersten Adventswochenende. Marktstandort ist Gut Haggn, Haggn 26. Dieses Jahr findet der Weihnachtsmarkt vom 24. bis 27. November 2016 statt. Dem Veranstalter wird bei den jeweiligen Veranstaltungen der gemeindliche Parkplatz am Festplatz zur Verfügung gestellt.
Informieren konnte der Bürgermeister auch über den Besuch von Frau Staatsministerin Ilse Aigner am 02.11.16 u. a. in der FamilienFreizeit EDELWIES.
Berichten konnte das Gemeindeoberhaupt auch, dass am 09.11.16 in Münster für das Netzwerk Streuobst Bayerischer Vorwald ein Pressetermin zum Start der Pflanzaktion 2016/2017 mit Landrat Josef Laumer stattfand. Für das Netzwerk Streuobst Bayerischer Vorwald ist für die Umsetzungsjahre 2014 bis 2017 der Bewilligungsbescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung über staatliche Zuwendungen in Höhe von 63.000 € eingegangen, konnte das Gemeindeoberhaupt vermelden.
Besonders hervor hob der Gemeindechef die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland) an die beiden Neukirchener Bürgerinnen Johanna Altmann und Helga Laubmann-Hluchnik für die Verdienste um die langjährige Pflege des Sohnes bzw. des Ehemannes am 8.11.2016 in Landshut durch Staatsminister Helmut Brunner.
Im nicht öffentlichen Teil fasste der Gemeinderat Beschlüsse zu Personalangelegenheiten sowie Grundstück- und Vertragsangelegenheiten.