In seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat in der Hauptsache mit Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplanentwurf und zum Entwurf des Regionalplan Donau-Wald zum Kapitel Freiraum, Natur und Landschaft zu befassen. Außerdem vergab das Gemeindegremium die Aufträge der Maler-, Fliesen- und Metallbauarbeiten für den Neubau des Betriebsgebäudes der Kläranlage, sowie für die Sanierung des Heizöltanks der Grundschule.
Jeweils einstimmig hat der Gemeinderat die Aufträge für Maler-, Fliesen- und Metallbauarbeiten zum Bau des Betriebsgebäudes der Kläranlage an die Firmen Geith Straubing, Weindl Kollnburg und Zwickenpflug Windberg bei einer Gesamtbruttoauftragssumme von 54.200 € vergeben. Zugleich konnte an die Firma Manfred Lang GmbH,Geiselhöring, der Auftrag zur Sanierung des Heizöltanks der Grundschule durch den Einbau einer Innenhülle mit Lecka-gewarnanzeige bei einer Bruttoauftragssumme von rund 6.700 Euro erteilt werden.
Hinsichtlich der Bauangelegenheiten zur energetischen Sanierung der Sportturnhalle hat der Gemeinderat mit einem Abstimmungsergebnis von 10 : 2 Stimmen beschlossen, dass die Fassaden an der Ost- und Westseite, wieder als Holzfassade ausgeführt werden soll. Die Ausführungsplanung ist vor deren Fertigstellung vom Architekturbüro Winkler, Wörth, im Gemeinderat vorzustellen, um Detailfragen vor der Ausschreibung der Maßnahme abstim-men zu können.
Stellung zu nehmen hatte der Gemeinderat im Rahmen des Anhörungsverfahren des Baye-rischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und des Pla-nungsverbandes Donau-Wald zum Entwurf vom 12.07.2016 zum Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Mit den geplanten Änderungen in Bezug auf die Zentralen Orte bestand Einverständnis seitens des Gemeinderates. Hinsichtlich des sogenannten Anbindegebots, sieht der Entwurf eine Erweiterung um neue Ausnahmetatbestände vor. Die Ausweisung eines Gewerbe- oder Industriegebietes an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig, autobahnähnlich ausgebauten Straße soll künftig ohne An-bindung an eine Siedlungseinheit leichter möglich sein. Auch geplante interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sollen unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen ebenso möglich sein, wie überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlagen oder dem Tourismus dienende Einrichtungen. Der Gemeinderat fordert ergänzend, dass der Ausnahmetatbestand auch für Gewerbe- und Industriegebiete gelten muss, die zur Ansiedlung von Betrieben und deren Erweiterungen notwendig sind, um den örtlichen Bedarf zu decken und wohnortnaher Arbeitsplätze zu sichern. Die geplanten Änderungen durch den Entwurf des Landesentwick-lungsprogramms zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur sehen den Abstand von Höchstspannungsfreileitungen (Mindestspannung 220 kV) zur Wohnbebauung in Baugebieten von mindestens 400 m und 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich als Grundsatz vor. Hier forderte der Gemeinderat, dass diese Regelung zum Schutz der Wohnbevölkerung und von Siedlungsgebieten nicht nur als Grundsatz, sondern als Ziel erklärt werden sollte.
Besonders bei der Ausweisung von Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) sah der Gemeinderat erheblichen Änderungsbedarf. Die Gemeinde liegt über den gemäß LEP-Entwurf von 85 % auf 90 % angeglichenen Strukturindikator und wird damit als Kom-mune nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Strukturindikators für die jeweilige Kommune wird die notwendige Transparenz vermisst, um eine nachvollziehbare Bewertung vornehmen und auch den Bürgern und Bürgerinnen weitervermitteln zu können. Der Gemeinderat forderte insbesondere, dass bei der Ermittlung des Strukturindikators die Finanzkraft und die im Bewertungszeitraum getätigten Investitionen zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen im ländlichen Raum als weitere Beurteilungskriterien berücksichtigt werden. Zudem sah das Gremium die Notwendigkeit, um mehr Fördergerechtigkeit zu schaffen, die der-zeit vorhandenen große Spreizung bei den Fördersätzen zwischen den einzelnen Kommunen im RmbH und außerhalb anzugleichen. Als Lösungsansatz könnte eine Abstufung der Fördersätze der Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf zu den räumlich angrenzenden, nicht berücksichtigten Nachbargemeinden sein. Als weitere Forderung sprach der Gemeinderat aus, dass eine Fortschreibung des Strukturindikators im LEP als Ziel festgeschrieben werden sollte und die Einstufung der einzelnen Kommunen und Landkreise in festzulegenden Zeitintervallen zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern ist, um auf jeweilige Strukturveränderungen reagieren zu können. Auch solle der Landkreis Straubing-Bogen darauf hinwirken, dass der gesamte Landkreis Straubing-Bogen als Kreisregion dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet wird. Das Ziel gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen Bayerns zu schaffen wird nach dem derzeitigen Stand der Beratungen durch die geplante Teilfortschreibung des LEP nicht erreicht. Dies ist das Ergebnis einer ersten, eingehenden Beratung. In der nächsten Sitzung wird sich der Gemeinderat abschließend zum LEP äußern. Das Gemeindegremium beschloss im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch den Regionalen Planungsverband Donau-Wald zum LEP-Entwurf eine gleichlautende Stellungnahme abzugeben.
Beim Anhörungsverfahren durch den Regionalen Planungsverband zum Entwurf des Kapitels B I – Freiraum, Natur und Landschaft des Regionalplans Donau-Wald ist die Gemeinde von Darstellungen von regionalen Grünzügen und landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebieten auf dem Gemeindegebiet Neukirchen nicht betroffen und vom Gemeinderat Einverständnis mit der Fortschreibung bestand. Bezüglich des Netzwerkes Streuobst Bayerischer Vorwald teilte das Gemeindeoberhaupt mit, dass am 27.09.2016 die offizielle Präsentation des Honigs als weiteres Vorwald-Produkt zusammen mit den Imkervereinen Steinburg-Neukirchen und Ascha sowie der Imkerei Zellner, Wiesenfelden erfolgte. In der Zeit vom 14.10. bis 23.10.2016 ist zum zweiten Mal eine Streuobstwoche in Zusammenarbeit mit den gastronomischen Betrieben nach dem Motto „Die Region isst gesund" geplant. Die Auftaktveranstaltung findet im Hotel Bayerwald-Residenz in Neukirchen statt. Am 19.09.2016 fand zum Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau im Landratsamt Straubing-Bogen ein Abstimmungsgespräch zur Festlegung des Leistungsumfangs und der Kriterien für die Ausschreibung des Breitbandausbaus (Auswahlverfahren) statt, so der Bürgermeister. Auf Grund vergaberechtlicher und rechtlicher Bestimmungen ist eine neue Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Straubing-Bogen abzuschließen. Nach dem derzeitigen Bauverlauf ist der Einbau der Asphalttragschicht im Zuge der Straßenausbau-maßnahme Bühel am 24. Oktober geplant. Mit Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen ist dabei zu rechnen. Für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Schuljahr 2015/16 entstanden Ausgaben in Höhe von rund 13.300 Euro. Diese wurden finanziert durch rund 3.300 Euro staatliche Zuwendungen, 3.200 Euro durch Elternbeiträge und rund 6.800 Euro aus Eigenmitteln des gemeindlichen Haushalts.