In der am Mittwoch, 18.01.2017 im Rathaus stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurde der Antrag eines Bürgers auf Änderung der Finanzierung der Maßnahme „Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage" beraten und mehrheitlich abgelehnt. Es bleibt damit bei der Erhebung der Verbesserungsbeiträge. Mit auf der Tagesordnung stand auch die Behandlung von drei Bauanträgen, und verschiedene Informationen zu laufenden Maßnahmen im Gemeindebereich.
Eingangs gab Bürgermeister Rudi Seidenader den Antrag eines Bürgers zur Änderung der Finanzierung der Maßnahme „Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage" bekannt, wonach nur für 50 v. H. der Investitionskosten ein Verbesserungsbeitrag erhoben werden sollte. Die restlichen Ausgaben für das Vorhaben sollten über die laufenden Einleitungsgebühren finanziert werden. Der Ratsvorsitzende gab hierzu einen Überblick zu den bisherigen Beratungen und Beschlüssen des Gemeinderates zur Finanzierung der Maßnahme. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates im September 2016 wird ein Verbesserungsbeitrag für alle angeschlossenen Grundstücke im Gemeindebereich erhoben. Mit den Beitragsbescheiden im Oktober und November 2016 wurden bereits Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag in zwei Raten festgesetzt. Die erste Rate mit 50 v. H. der voraussichtlichen Beitragshöhe war dabei vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides, die zweite Rate mit 40 v. H. wird am 31.03.2017 zur Zahlung fällig. Nach Abschluss der Maßnahme wird der endgültige Verbesserungsbeitrag mit den geleisteten Vorauszahlungen per Bescheid abgerechnet. In der nachfolgenden Diskussion im Gremium wurden nochmals die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgiebig beraten. „Härtefälle gibt es sowohl bei der Erhebung von Beiträgen als auch bei der Erhöhung der Gebühren", so der Bürgermeister. Der Gemeinderat war mehrheitlich der Ansicht, dass die Finanzierung über Verbesserungsbeiträge, so wie es in der September-Sitzung 2016 beschlossen wurde, auch unter sozialen Gesichtspunkten, z. B. für Familien mit überdurchschnittlichen Abwasseranfall, die beste Option ist und lehnte den Antrag des Bürgers ab.
Der Gemeinderat stellte sodann das gemeindliche Einvernehmen zu drei vorliegenden Baugesuchen für einen Anbau einer Rinderstallung (Ersatzbau) in Lohmühl 4 und für zwei Wohnhaus-Neubauten im Bereich der Einbeziehungssatzung Bühel-Süd auf den Grundstücken Am Schloßweiher 10 und Am Schloßweiher 12 her.
Fortfahrend informierte der Bürgermeister die Ratsmitglieder über die Verkehrsschau zur Beschilderung des Geh- und Radweges Taußersdorf und zur Festlegung des Standortes zur Messung des Motorradlärms beim Parkplatz im Ortsteil Bachersgrub. Ferner gab er bekannt, dass die 1. Vorsitzende des Jugendrotkreuzes Neukirchen, Anna Steger, mit der Jugendraute des Kreisjugendringes ausgezeichnet wurde. Die Kosten für die Gemeindebibliothek Hunderdorf / Neukirchen / Windberg einschließlich der Ausgaben für die Erweiterung der Bücherei betragen nach der Abrechnung 2016 rund 44.000 Euro, wovon von der Gemeinde Neukirchen anteilig 12.500 Euro zu tragen sind. Die Umrüstung der vier Einsatzfahrzeuge der Ortsfeuerwehren auf Digitalfunk wird bei Gesamtkosten von rund 16.000 Euro mit einem Zuschuss von circa 6.500 Euro durch die Regierung von Niederbayern gefördert. Eine für den Winterbetrieb notwendige automatische Fahrbahnreinigung und Fahrbahnenteisung für den Nachklärbeckenräumer in der Kläranlage Neukirchen wurden mit Kosten von rund 6.000 Euro beauftragt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde die Zuwendungsliste über die im Haushaltsjahr 2016 eingegangenen Spenden sowie verschiedene Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten behandelt.